Unfallgefährdung durch Fahrbahnverengungen der Hügelstraße westlich der Eschersheimer Land-straße
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Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 691
Betreff: Unfallgefährdung durch Fahrbahnverengungen der Hügelstraße westlich der Eschersheimer Land-straße Die angesprochenen Fahrbahnverengungen in der Hügelstraße dienen in erster Linie der Geschwindigkeitsreduktion und damit maßgeblich dem Schutz der zu Fuß Gehenden, die den Fußgängerüberweg benutzen. Um die Aufmerksamkeit des fließenden Verkehrs auf diese Gehwegvorbauten zu erhöhen, wurden jeweils in Fahrtrichtung gut sichtbar Verkehrszeichen 605 StVO (Warnbaken links- und rechtsweisend) fest installiert. Hierdurch ist die Erkennbarkeit des Hindernisses bereits aus größerer Entfernung sehr gut gegeben. Weitere Maßnahmen sind nicht vorgesehen. Den Austausch der Hochbordsteine in flachere Bordsteine wird der Magistrat prüfen.