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B 40: Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung rückgängig machen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST 690

Betreff: B 40: Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung rückgängig machen Wie der Magistrat durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL) erfahren musste, ist derzeit nicht beabsichtigt, die Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung zwischen der Abfahrt Leunabrücke und Krifteler Dreieck rückgängig zu machen. Lediglich die aus Lärmschutzgründen bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung auf 100 km/h zwischen Schwanheimer Brücke und Abfahrt Leunabrücke wird beibehalten. Der Magistrat wird sich gleichwohl weiterhin, entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 2184 aus dem Jahr 2012, für die Geschwindigkeitsreduzierung auf den das Stadtgebiet Frankfurt am Main berührenden Autobahnabschnitten und Schnellstraßen gegenüber dem HMWELV einsetzen.

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