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Park and ride Parkhaus mit direktem U-Bahn Anschluss auf dem Gebiet der Binding Brauerei

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat wird im Folgenden gerne die Gründe erörtern, die gegen ein Park-and-Ride-Parkhaus auf dem Binding-Gelände sprechen. Von einer Prüfung, "wie" ein solches Parkhaus dort errichtet werden und als Umsteigehub dienen kann, sieht der Magistrat daher ab. Die Fläche ist als Gewerbefläche festgesetzt und mit dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 847Ä (M 91 vom 16.06.2023, § 3610 vom 20.07.2023) soll die Gewerbenutzung auch weiterhin gesichert und vor Fehlnutzungen geschützt werden. Die gewünschte Verlängerung der Stadtbahn ist indes weiterhin Bestandteil der Maßnahmen unter anderem im Nahverkehrsplan (NVP) - mit der Maßgabe, dass alternativ dafür auch die kostengünstigere Planung einer Straßenbahn untersucht werden soll. Im Zuge der aktuellen Untersuchungen zur Fortschreibung des Gesamtverkehrsplans - Teil Schiene 2035+ wurden sowohl die Stadtbahnverlängerung der A-Strecke (U1, U2, U3, U8) vom Südbahnhof zur Sachsenhäuser Warte als auch die Straßenbahnverlängerung vom Lokalbahnhof zur Sachsenhäuser Warte bewertet und aufgrund des günstigen Nutzwert-Kosten-Verhältnisses als sinnvoll beurteilt. Beide Maßnahmen werden deshalb vertieft untersucht, um auf dieser Basis auch eine Entscheidung über die weiterzuverfolgende Variante zu treffen. Die Ergebnisse unterstreichen somit den Bedarf für eine Schienenanbindung, die über das Binding-Areal hinausgeht. Folglich wäre eine Park-and-Ride-Anlage am Stadtrand, am Endhaltepunkt einer bis zur Sachsenhäuser Warte verlängerten Schienenstrecke, eher in Betracht zu ziehen. Ungeachtet, ob die ÖPNV-Erschließung von Sachsenhausen vorzugsweise über eine Verlängerung der Straßenbahn oder der U-Bahn verbessert werden soll, ist der vorgeschlagene Standort also auch aus gesamtverkehrsplanerischer Sicht nicht geeignet für ein P+R-Parkhaus. Ein Umstieg so weit innerhalb des Siedlungsgebietes verspräche keinen Zeitvorteil für potenzielle Kundinnen und Kunden gegenüber einer durchgehenden Nutzung des MIV bis zum eigentlichen Ziel. Auch würde solch ein Standort nicht zu einer Entlastung des äußeren Siedlungsbereiches vom Autoverkehr führen. Der Fokus für zusätzliche P+R-Angebote im Stadtgebiet muss aus Sicht des Magistrats daher wie beschrieben auf den Stadtrand beziehungsweise den Bereich außerhalb der Siedlungsgebiete gelegt werden. Nur mit geeigneten Standorten kann es gelingen, den Anteil der Berufspendelnden zu erhöhen, die zumindest für einen Teil ihres täglichen Weges den ÖPNV nutzen.

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