Verkehrsspiegel Talstraße/Am Hasensprung
Stellungnahme des Magistrats
Bei einem Besuch vor Ort wurde festgestellt, dass sich die Sichtbedingungen nicht von einer Vielzahl anderer Kreuzungen im Stadtgebiet von Frankfurt am Main unterscheiden. Der Anregung kann der Magistrat leider nicht entsprechen: Es ist Verkehrsteilnehmenden dort durchaus zuzumuten, sich unter vorsichtigem Annähern und unter Berücksichtigung der allgemeinen Sorgfaltspflicht (gemäß § 1 StVO und § 10 StVO) in den Querverkehr einzureihen. Die thematisierte Talstraße und die Straße Am Hasensprung liegen innerhalb einer Tempo-30-Zone. Fahrzeugführende, die in der Straße Am Hasensprung von Süden kommend in die Talstraße einfahren wollen, haben Vorfahrt gegenüber jenen, die aus westlicher Richtung kommend die Talstraße befahren. Die Wartepflicht ist durch markierte Warteblöcke auf der Talstraße gekennzeichnet.