Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung in der Gartenstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2018, ST
687
Betreff: Einhaltung der
Geschwindigkeitsbegrenzung in der Gartenstraße In der Gartenstraße wurde in dem
Bereich zwischen dem Otto-Hahn-Platz und der Schweizer Straße auf Grund
von Straßenschäden in beiden Fahrtrichtungen die Geschwindigkeit auf 30
km/h beschränkt. Aus Gründen der Verkehrssicherheit bleibt die
Geschwindigkeitsbeschränkung bis nach der Sanierung der Gartenstraße
bestehen.
Zwischen 7 Uhr und 23.30 Uhr
wurden in dem betreffenden Abschnitt der Gartenstraße seit Beginn der
Geschwindigkeitsbeschränkung 25 Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Von
insgesamt 11.456 erfassten Fahrzeugen überschritten 2.161 Fahrzeuge die
Geschwindigkeit im sanktionierbaren Bereich (ab 39 km/h). Dies entspricht einer
Übertretungsquote von 19,9 Prozent. Es werden deshalb auch weiterhin
Geschwindigkeitskontrollen innerhalb der Dienstzeiten der Städtischen
Verkehrspolizei durchgeführt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 19.01.2018, OM 2612