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Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung in der Gartenstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2018, ST 687 Betreff: Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung in der Gartenstraße In der Gartenstraße wurde in dem Bereich zwischen dem Otto-Hahn-Platz und der Schweizer Straße auf Grund von Straßenschäden in beiden Fahrtrichtungen die Geschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt. Aus Gründen der Verkehrssicherheit bleibt die Geschwindigkeitsbeschränkung bis nach der Sanierung der Gartenstraße bestehen. Zwischen 7 Uhr und 23.30 Uhr wurden in dem betreffenden Abschnitt der Gartenstraße seit Beginn der Geschwindigkeitsbeschränkung 25 Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Von insgesamt 11.456 erfassten Fahrzeugen überschritten 2.161 Fahrzeuge die Geschwindigkeit im sanktionierbaren Bereich (ab 39 km/h). Dies entspricht einer Übertretungsquote von 19,9 Prozent. Es werden deshalb auch weiterhin Geschwindigkeitskontrollen innerhalb der Dienstzeiten der Städtischen Verkehrspolizei durchgeführt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2612

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