Griesheim: Unterkunft in der Hartmannsweilerstraße 81
Stellungnahme des Magistrats
Zu 1) In der Unterkunft war von Beginn an ein Multifunktionsraum vorgesehen, in dem sowohl Aktivitäten mit Kindern als auch mit den Müttern (z.B. Unterstützung beim Spracherwerb) stattfinden können. Dieser Raum ist in Betrieb. Zu 2) Die Kinder (außer 4 Säuglinge) haben inzwischen alle einen Platz in einer Krabbelstube, in einer Kita oder gehen zur Schule incl. Nachmittagsbetreuung - d.h. sie sind tagsüber versorgt. Ferner steht der unter 1) genannte Multifunktionsraum zur Verfügung. An Wochenenden, Feiertagen oder während der Ferien können sich die Kinder - wie alle anderen Kinder auch - zuhause (= in ihren Appartements) aufhalten und auch Freund:innen einladen. Mit entsprechender Kleidung ist auch in der kalten Jahreszeit das Spielen im Hof oder auf den Spielplätzen am Mainufer möglich. Zusätzlich können die Mütter mit den Kindern den Multifunktionsraum zum Spielen nutzen. Außerdem ist es dem Träger gelungen, einen für die Arbeit mit den Kindern und Müttern geeigneten Mitarbeiter zu gewinnen, der im Frühjahr seine Stelle antreten wird. Dann wird der Träger regelmäßig Aktivitäten für Kinder anbieten. Zu 3) Es handelt sich nicht um eine Einrichtung für Mütter mit besonderem Förderbedarf, sondern um eine Übergangsunterkunft für erwachsene alleinerziehende Frauen, die bis dato keine eigene Wohnung finden konnten. Eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung ist nicht notwendig und gibt es auch in anderen, vergleichbaren Unterkünften nicht. Zu 4) Mit den Müttern und den Kindern wurde nach den ersten Nachbarschaftsbeschwerden mehrfach intensiv gesprochen. Dabei war auch der Schutzmann vor Ort einbezogen. Bei den Betroffenen gibt es inzwischen ein Verständnis für die berechtigten Ruhebedürfnisse der Nachbarschaft und eine entsprechende Rücksichtnahme. Außerdem wurden seitens des Betreibers Kontakte zur Nachbarschaft und zu relevanten Personen und Institutionen im Stadtteil geknüpft. Zu 5) Es wurden Maßnahmen zur Lärmminderung im Außenbereich geprüft wie bspw. das Anbringen von Schallschutzpaneelen an der Mauer zum Nachbargrundstück, dies ist von der Eigentümerin der Mauer nicht gewünscht. Mit den Nachbarn wurde Kontakt aufgenommen und eine Kontakttelefonnummer für nachts und das Wochenende hinterlegt. Die Kinder sind angehalten, sich ab 19:30 Uhr in ihren Appartements aufzuhalten. Zu 6) Siehe Antwort zu 3). Die Entscheidung der Eltern, getrennt zu leben, wird respektiert - ein Besuchsrecht der Väter besteht selbstverständlich.