Radverkehr in der Rödelheimer Landstraße
Stellungnahme des Magistrats
Die im Rahmen der ST 1225/2016 zugesagte Schutzstreifen-Planung kann aufgrund der Erfahrungen mit vergleichbaren Querschnittsbreiten in der ursprünglichen Form nicht mehr umgesetzt werden. Grundsätzlich ist zwar die Markierung von Fahrrad-Piktogrammen möglich, allerdings sollte in diesem Zusammenhang die Parkordnung vereinheitlicht werden, damit die Piktogramme jeweils an der richtigen Stelle aufgebracht werden können. In der Regel wird inzwischen neben parkenden Fahrzeugen ein Sicherheitstrennstreifen von 75 cm markiert, der Radfahrende davon abhalten soll, nicht in der gefährlichen "Türöffnungs-Zone" zu fahren. Aktuell ist jedoch auf der Nordseite der Straße das Parken ähnlich markiert, wie normalerweise der Sicherheitstrennstreifen. Da zudem westlich der einmündenden Morsestraße im Bestand trotz dieser Markierung gänzlich auf dem Gehweg geparkt wird - anstatt wie vorgesehen und östlich davon praktiziert halb/halb - könnten abschnittsweise Verwechslungen entstehen, was der Trennstreifen und was der Parkstreifen ist. Während auf der Südseite durch entsprechende bauliche Maßnahmen der Radweg gegen Beparken gesichert werden könnte, müsste der nördliche Radweg aufgrund des direkt angrenzenden Parkens aus Sicherheitsgründen eigentlich zurückgebaut werden. Da dies aktuell nicht vorgesehen ist, kann ein Befahren dieses Radweges nur dadurch verhindert werden, dass darauf teilweise geparkt wird, was sich aufgrund der Bäume in der Praxis zumindest als etwas umständlich erweisen dürfte. Doch nur durch eine solche Parkordnung kann auf der Fahrbahn zumindest in Richtung Ludwig-Landmann-Straße ein richtlinienkonformer Schutzstreifen markiert werden, durch den auch die Führung im Kreuzungsbereich verbessert werden kann. Solange der nördliche Radweg befahren werden darf, bzw. kann, ist im Kreuzungsbereich keine sichere Führung auf die Fahrbahn Richtung Westen möglich. Im Zuge der Bebauung des Schönhof-Viertels soll der südliche Radweg ausgebaut und sicherer gestaltet werden, so dass dann in Kombination mit dem zuvor beschriebenen Schutzstreifen in beide Fahrtrichtungen eine Radverkehrsführung vorhanden wäre. Bis dies realisiert ist, können Richtung Osten Fahrrad-Piktogramme auf der Fahrbahn markiert werden. Aufgrund der notwendigen Änderung der Parkordnung und der damit einhergehenden Abstimmungen und Ummarkierungen auf der Nordseite sowie der aktuell priorisierten Projekte kann die konkrete Planung und Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen in Richtung Westen voraussichtlich erst in der zweiten Jahreshälfte 2021 vorangetrieben werden. Letztlich handelt es sich bei der Markierung von Fahrrad-Piktogrammen allein um eine Verdeutlichung der geltenden Verkehrsregeln und somit um eine Kommunikations-Maßnahme, welche zwar offensichtlich wünschenswert ist, allerdings bei der Priorisierung hinter notwendige, sicherheitsrelevante Markierungen gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung zurücktritt. Die gewünschte Einwirkung auf das Verkehrsverhalten der Anliegenden ist mit verkehrsbehördlichen Maßnahmen nicht möglich.