Wo bleibt der Wohnraum?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2011, ST 686
Betreff: Wo bleibt der Wohnraum? Für die erteilten Genehmigungen besteht von Seiten der Bauherrschaft keine Pflicht zur Umsetzung. Die genannten Genehmigungen sind weiterhin gültig. Im Jahr 2010 wurden vom Magistrat drei Gespräche mit einer interessierten Planerin geführt, die über eine Umnutzung des Bunkers in Wohnen bei Erhalt der Bausubstanz Beratung suchte. Weitere Erkenntnisse liegen dem Magistrat zurzeit nicht vor.