Beschleunigung des Ausbaus der E-Ladeinfrastruktur im Ortsbezirk 10
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat verweist bezüglich der E-Mobilität auf die zahlreichen vorherigen Stellungnahmen des Magistrats: Gemäß Beschluss der städtischen Gremien (Vortrag des Magistrats M140 vom 20.09.2019 und Beschluss der Stadtverordnetenversammlung §4835 vom 07.11.2019) plant und errichtet die Stadt Frankfurt am Main demnach selbst keine Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen. Zu
- -3. Das Pilotprojekt ist abgeschlossen. In diesem Zuge wurden im Ortsbezirk 10 keine Ladesäulen gesetzt, weil es keine Anträge von Betreibern gab. Das Amt für Straßenbau und Erschließung hat eine externe Ausschreibung zur Erstellung einer Bedarfsanalyse für den zukünftigen Bedarf an E-Ladesäulen auf öffentlicher Fläche erfolgreich durchgeführt. Daran anschließend soll eine weitere Ausschreibung zur Standortplanung und Festlegung für die dann feststehende, noch erforderliche Anzahl von Ladesäulen auf öffentlichen Flächen beauftragt werden. Die Vorbereitungen für die Ausschreibung laufen bereits. Einbezogen in die Standortfestlegung werden auch die Ortsbeiräte. Der Magistrat hat die Ortsbeiräte darüber schriftlich informiert. Für die dann durch die Verwaltung und den Netzbetreiber abschließend geprüften und festgelegten Standorte werden anschließend wieder Anträge entgegengenommen. Auf die von der Stadt Frankfurt am Main definierten Standorte dürfen sich daraufhin alle zugelassenen Ladesäulenbetreiber bewerben. Mit diesem Verfahren soll die Mindestversorgung mit E-Ladeinfrastruktur in allen Stadtteilen sichergestellt werden. Zu
- Wie ebenfalls bereits in anderen Stellungnahmen erörtert, ist die Nutzung von Straßenlaternen für Ladeinfrastruktur aus technischen Gründen in Frankfurt am Main nicht möglich.