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Erstellung eines Verkehrskonzeptes für den Stadtteil Niederrad während Veranstaltungen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2018, ST 682 Betreff: Erstellung eines Verkehrskonzeptes für den Stadtteil Niederrad während Veranstaltungen Im Stadtteil Niederrad gibt es bereits ein vollumfängliches Verkehrskonzept für Veranstaltungen, insbesondere während der Spiele in der Commerzbank-Arena. Die Stadt Frankfurt am Main und der Betreiber der Commerzbank-Arena (Stadion Frankfurt Management GmbH) setzen auf eine Mischung der Erreichbarkeit der Commerzbank-Arena sowohl mit dem öffentlichen Verkehr als auch mit dem Individualverkehr. Die Commerzbank-Arena ist mit dem Bahnhof Stadion (S-Bahn-Haltepunkt und Haltepunkt diverser Regionalverkehrslinien), der Straßenbahn-Haltestelle "Stadion" und einer Bushaltestelle sehr gut ausgestattet und kann so über kurze Fußwege schnell und gut erreicht werden. Im Falle von Veranstaltungen in der Commerzbank-Arena werden diese Haltepunkte der öffentlichen Verkehrsmittel mit zusätzlichen Fahrten bei der An- und Abreise angefahren. Ungeachtet aller Informationsarbeit im Vorfeld von Veranstaltungen und der Vielzahl von Hinweisen auf die Benutzung öffentlicher Personennahverkehrsmittel findet sich jedoch immer noch eine erhebliche Menge an Besuchenden, die aus verschiedenen Gründen auf die Anfahrt mit dem Kraftfahrzeug nicht verzichten wollen oder können. Die legalen Parkmöglichkeiten entsprechen in ihrer Anzahl nicht dem realen Parkplatzbedarf. Hauptsächlich aus diesem Grund werden die Straßen und Stichstraßen rund um die Commerzbank-Arena bei Heimspielen der Eintracht Frankfurt regelmäßig zugeparkt. Im unmittelbaren Bereich der Commerzbank-Arena stehen daher auch circa 7.000 Parkplätze für Personenkraftwagen zur Verfügung. Diese Parkplatzkapazitäten befinden sich im Wesentlichen auf den großen drei Flächenparkplätzen (Waldparkplatz, Parkplatz Gleisdreieck, Parkplatz Isenburger Schneise) der Tiefgarage unter der Commerzbank-Arena und dem Parkhaus Sandhofstraße. Darüber hinaus können auf Straßen begleitenden Parkflächen noch weitere circa 1.500 bis 2.000 Parkplätze zur Verfügung gestellt werden. Die Städtische Verkehrspolizei ist sich der daraus resultierenden vielfältigen Verkehrsbehinderungen bewusst und setzt bei Veranstaltungen auch eine Pendelstreife ein, die verkehrstechnisch relevante Örtlichkeiten rund um den Bereich der Commerzbank-Arena überwacht. Zudem werden die beiden Bewohnerregelungsbereiche von zwei Fußstreifen kontrolliert. Ziel der Verkehrsüberwachung ist es, durch Sanktionierung, die eine abschreckende Wirkung entfalten soll, auf die Regelbefolgung einzuwirken. Vor diesem Hintergrund muss darauf hingewiesen werden, dass die Wirkung einer Verkehrsüberwachung häufig der Erwartungshaltung insbesondere bei Großveranstaltungen aus mehreren Gründen nicht gerecht werden kann. Im zu kontrollierenden Bereich treten häufig verschiedene Verkehrsteilnehmende in Erscheinung, so dass kein "Lerneffekt" erzielt werden kann. Die äußeren Umstände (zu wenige Parkmöglichkeiten) tragen ferner dazu bei, dass Verkehrsregeln nicht eingehalten werden. Darüber hinaus ist die Sanktionshöhe mit 10 bis 15 Euro so gering, dass diese von vielen Verkehrsteilnehmenden sogar billigend in Kauf genommen wird. Der Bereich wird bei Veranstaltungen auch weiterhin im Rahmen der personellen Möglichkeiten bestreift. Eine Steigerung der Überwachungsdichte ist aufgrund begrenzter personeller Ressourcen jedoch nicht möglich. Ein weiterer Baustein des Verkehrskonzepts ist das am 1. April 2009 eingeführte Bewohnparken für den Stadtteil Niederrad. Seit Einrichtung des Bewohnerparkens haben sich die Bundesligaanstoßzeiten jedoch verändert, weshalb der Magistrat vorschlägt, die Reservierungszeiten des Bewohnerparkens an die Veranstaltungszeiten der Commerzbank-Arena wie folgt anzupassen. Die Reservierungszeiten würden montags bis samstags von 7 bis 10 Uhr und von 15 bis 22 Uhr sowie sonntags von 13 bis 19 Uhr gelten. Die Anpassung verbessert einerseits die Ahndungsmöglichkeiten und reduziert andererseits die Verkehrsbelastung. Der Magistrat bittet den Ortsbeirat um ein entsprechendes Votum. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2419 Antrag vom 20.09.2022, OF 554/5 Anregung an den Magistrat vom 07.10.2022, OM 2863