Höchst: Fahrradstraße im Lindenviertel
Stellungnahme des Magistrats
Nach Prüfung der Situation vor Ort kann der Anregung, in der Karl-Blum-Allee eine Fahrradstraße einzurichten, nicht zugestimmt werden. In der Karl-Blum-Allee kann der Radverkehr durch die Vorfahrtsregelung (rechts vor links an insgesamt fünf Einmündungen) und die Aufpflasterungen in den Einmündungsbereichen nicht vorfahrtsberechtigt und ausreichend komfortabel für eine Fahrradstraße geführt werden. In einer Fahrradstraße sollte dem Radverkehr, wenn möglich, Vorfahrt gewährt werden. Dies müsste entweder durch Beschilderung oder durch abgesenkte Bordsteine an den einmündenden Straßen erfolgen. In der Karl-Blum-Allee sind in den Kreuzungsbereichen Aufpflasterungen zur Temporeduzierung des Verkehrs aufgebracht. Diese wurden erst in den Jahren 2005/2006 hergestellt und müssten für eine komfortablere Führung des Radverkehrs wieder entfernt werden. Die Verkehrsberuhigung, welche durch ihre Gradlinigkeit und Verbindungsfunktion zum Schnellfahren einlädt, ist jedoch für den Fuß- und Radverkehr sowie für Anwohnende wichtig. Eine Umgestaltung wäre entsprechend aufwendig. Zusätzlich ist die Straße bereits sehr verkehrsberuhigt und für den Radverkehr sicher im Mischverkehr befahrbar. Des Weiteren müsste zunächst durch Zählungen geprüft werden, ob der Radverkehr die dominierende Verkehrsart ist oder absehbar sein wird. Derzeit wird das Radverkehrskonzept für die westlichen Frankfurter Stadtteile Höchst, Sossenheim, Nied, Griesheim, Unterliederbach, Zeilsheim und Sindlingen beauftragt, mit dessen Fertigstellung im Frühsommer 2021 gerechnet wird. Hier werden u. a. die Schulradwege mitbedacht und gegebenenfalls angepasst.