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Ampelschaltung Höhenstraße Ecke Burgstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2018, ST 681 Betreff: Ampelschaltung Höhenstraße Ecke Burgstraße Die Grünzeit für zu Fuß Gehende an Ampelanlagen wird häufig als zu kurz wahrgenommen. Die geschilderte Problematik ist dem Magistrat hinreichend bekannt und ergibt sich aus der Umsetzung der bundesweit gültigen "Richtlinien für Lichtsignalanlagen" (RiLSA). Danach ist die Querungszeit für zu Fuß Gehende unabhängig von den örtlichen Faktoren, die die Ausstattung und den Betrieb einer Ampel beeinflussen, grundsätzlich gleich zu regeln. Die Grünzeiten werden so bemessen, dass zu Fuß Gehende, die bei Beginn der Freigabezeit die Fahrbahn betreten, innerhalb dieser Freigabezeit mindestens die Hälfte der Fahrbahnbreite überschreiten können. Die Grünzeit beträgt in Frankfurt am Main in der Regel nie weniger als 8 Sekunden. Solange das Grünlicht leuchtet, darf die Fahrbahn vom Rand aus betreten werden. Zu Fuß Gehende, die sich beim Farbwechsel bereits auf der Fahrbahn befinden, haben auch bei Rot noch ausreichend Zeit, die Fahrbahn gefahrlos zu verlassen. Das Grünlicht hat somit die Funktion eines Startlichts. Es zeigt demnach nicht die Zeit an, in der die Straße überquert werden soll, sondern die Zeit, in der losgegangen werden darf, um die Straße sicher zu überqueren. Nach Ende dieser sogenannten Freigabezeit startet die Fußgängerschutzzeit. Diese Dauer wird durch die Länge der Fußgängerfurt bestimmt. Fahrzeuge, die die Fußgängerfurt überfahren wollen, erhalten auch in diesem Zeitraum keine Freigabe. Fußgängerinnen und Fußgänger können die Fahrbahn demnach stets sicher überqueren, selbst wenn der Querungsvorgang in der letzten Sekunde der Grünzeit beginnt. Andersherum stellt die Räumzeit sicher, dass die Fahrbahn von querenden zu Fuß Gehenden frei ist, bevor der Kfz-Verkehr Grün erhalten kann. Im Bewusstsein, dass Qualität und Sicherheit für zu Fuß Gehende ein hohes Gut darstellen, werden der Geschwindigkeit des Fußverkehrs in Frankfurt am Main (insbesondere mit Blick auf Kinder und ältere Menschen) stets mit 1,2 Metern pro Sekunde, anstatt nach den RiLSA mit maximal zulässigen 1,5 Metern pro Sekunde bemessen. Zusammenfassend hält der Magistrat fest, dass die Grünzeit an der betroffenen Anlage keiner Anpassung bedarf. Der Anregung wird deshalb nicht entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.01.2018, OM 2693

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