Ampelschaltung Höhenstraße Ecke Burgstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2018, ST
681
Betreff: Ampelschaltung
Höhenstraße Ecke Burgstraße Die Grünzeit für zu Fuß Gehende an
Ampelanlagen wird häufig als zu kurz wahrgenommen. Die geschilderte Problematik
ist dem Magistrat hinreichend bekannt und ergibt sich aus der Umsetzung der
bundesweit gültigen "Richtlinien für Lichtsignalanlagen" (RiLSA). Danach ist die Querungszeit für zu Fuß Gehende
unabhängig von den örtlichen Faktoren, die die Ausstattung und den Betrieb
einer Ampel beeinflussen, grundsätzlich gleich zu regeln. Die Grünzeiten werden
so bemessen, dass zu Fuß Gehende, die bei Beginn der Freigabezeit die Fahrbahn
betreten, innerhalb dieser Freigabezeit mindestens die Hälfte der
Fahrbahnbreite überschreiten können. Die Grünzeit beträgt in Frankfurt am Main
in der Regel nie weniger als 8 Sekunden. Solange das Grünlicht leuchtet, darf die Fahrbahn
vom Rand aus betreten werden. Zu Fuß Gehende, die sich beim Farbwechsel bereits
auf der Fahrbahn befinden, haben auch bei Rot noch ausreichend Zeit, die
Fahrbahn gefahrlos zu verlassen. Das Grünlicht hat somit die Funktion eines
Startlichts. Es zeigt demnach nicht die Zeit an, in der die Straße überquert
werden soll, sondern die Zeit, in der losgegangen werden darf, um die Straße
sicher zu überqueren. Nach Ende dieser sogenannten Freigabezeit startet die
Fußgängerschutzzeit. Diese Dauer wird durch die Länge der Fußgängerfurt
bestimmt. Fahrzeuge, die die Fußgängerfurt überfahren wollen, erhalten auch in
diesem Zeitraum keine Freigabe. Fußgängerinnen und Fußgänger können die Fahrbahn
demnach stets sicher überqueren, selbst wenn der Querungsvorgang in der letzten
Sekunde der Grünzeit beginnt. Andersherum stellt die Räumzeit sicher, dass die
Fahrbahn von querenden zu Fuß Gehenden frei ist, bevor der Kfz-Verkehr Grün
erhalten kann.
Im Bewusstsein, dass Qualität und
Sicherheit für zu Fuß Gehende ein hohes Gut darstellen, werden der
Geschwindigkeit des Fußverkehrs in Frankfurt am Main (insbesondere mit Blick
auf Kinder und ältere Menschen) stets mit 1,2 Metern pro Sekunde, anstatt nach
den RiLSA mit maximal zulässigen 1,5 Metern pro Sekunde bemessen. Zusammenfassend hält der Magistrat fest, dass die
Grünzeit an der betroffenen Anlage keiner Anpassung bedarf. Der Anregung wird
deshalb nicht entsprochen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 25.01.2018, OM 2693