Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Gedenkplaketten in Nieder-Eschbach

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 679 Betreff: Gedenkplaketten in Nieder-Eschbach Aus Sicht des Magistrats ist eine Pflasterung von Grünflächen durch Tafeln, die spezielle Momente der Bürgerinnen und Bürger dokumentieren sollen, nicht denkbar. Diese Idee würde einerseits die immer mehr um sich greifende Sitte, Vorhängeschlösser an öffentlichen Brücken, Geländern oder anderen erreichbaren Gitter-konstruktionen zu befestigen, nicht verringern und andererseits das Erscheinungsbild, die Pflege und die Unterhaltung der Grünflächen deutlich verschlechtern bzw. erschweren. Die Beschaffenheit der Tafeln aus Stein oder Metall (wie in dem Antrag abgebildet) würde im Sommer bei der witterungsbedingten Wärmeentwicklung ein Verbrennen der Rasenflächen in der Umgebung der Tafeln nach sich ziehen und damit die Grünflächen nachhaltig im Erscheinungsbild verschlechtern. Darüber hinaus müssten Mitarbeiter des Grünflächenamtes diese "Pflasterung" in den Grünflächen selbst vornehmen, damit die Tafeln flächenbündig in der Grünfläche eingelassen werden. Die Rasenpflege mit Mähmaschinen müsste ohne Gefährdung der Schneidewerkzeuge erfolgen können. Eine erhebliche Erhöhung der Unterhaltungskosten von Anlagen mit den gewünschten Gedenkplaketten wäre die Folge. Grünflächen dienen grundsätzlich der Erholung des Menschen: Die Naherholungsfunktion wirkt sich durch meditatives Naturerleben (Beruhigung für das Auge), lärmarme Grünbereiche, frische Luft, Bewegung bis hin zur Sportnutzung aus. Grünflächen haben auch eine ökologische Funktion durch die Grundlagenschaffung des Lebensraums für Tiere und Pflanzen sowie Schaffung von Rahmenbedingungen für Bodenqualität, Wasserqualität und wieder Lärmreduktion. Die Klimafunktion durch die Verbesserung des Bioklimas durch Filterung der Luftschadstoffe, Staubbindung, Temperaturausgleich und Luftaustausch wird im Rahmen des Klimawandels immer bedeutsamer. Grünflächen in einer Stadt haben auch die Funktion der Gestaltung und Gliederung des Stadtbildes. Eine Aufwertung des Stadtraumes mittels Grünflächen hat erhöhte Attraktivität zur Folge und erzeugt bzw. unterstreicht ggf. charakteristische Wesenszüge des Städtebaus der Stadt. Diese Werte sind inzwischen ohne Zweifel im Bewusstsein der Bevölkerung. Daher kann sich der Magistrat eine Belegung von Grünflächen durch private Markierungen, die die beschriebenen Funktionen der Grünflächen in einer Stadt zumindest irritieren, wenn nicht sogar unterbrechen, nicht vorstellen und lehnt dieses Ansinnen ab. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.01.2017, OM 1072

Verknüpfte Vorlagen