Gedenkplaketten in Nieder-Eschbach
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST
679
Betreff: Gedenkplaketten in
Nieder-Eschbach Aus Sicht des Magistrats ist eine
Pflasterung von Grünflächen durch Tafeln, die spezielle Momente der
Bürgerinnen und Bürger dokumentieren sollen, nicht denkbar. Diese Idee würde
einerseits die immer mehr um sich greifende Sitte, Vorhängeschlösser an
öffentlichen Brücken, Geländern oder anderen erreichbaren Gitter-konstruktionen
zu befestigen, nicht verringern und andererseits das Erscheinungsbild, die
Pflege und die Unterhaltung der Grünflächen deutlich verschlechtern bzw.
erschweren.
Die Beschaffenheit der Tafeln aus
Stein oder Metall (wie in dem Antrag abgebildet) würde im Sommer bei der
witterungsbedingten Wärmeentwicklung ein Verbrennen der Rasenflächen in der
Umgebung der Tafeln nach sich ziehen und damit die Grünflächen nachhaltig im
Erscheinungsbild verschlechtern. Darüber hinaus müssten Mitarbeiter des
Grünflächenamtes diese "Pflasterung" in den Grünflächen selbst vornehmen,
damit die Tafeln flächenbündig in der Grünfläche eingelassen werden. Die
Rasenpflege mit Mähmaschinen müsste ohne Gefährdung der Schneidewerkzeuge
erfolgen können. Eine erhebliche Erhöhung der Unterhaltungskosten von
Anlagen mit den gewünschten Gedenkplaketten wäre die Folge. Grünflächen dienen grundsätzlich der Erholung des
Menschen: Die Naherholungsfunktion wirkt sich durch meditatives Naturerleben
(Beruhigung für das Auge), lärmarme Grünbereiche, frische Luft, Bewegung bis
hin zur Sportnutzung aus. Grünflächen haben auch eine ökologische Funktion
durch die Grundlagenschaffung des Lebensraums für Tiere und Pflanzen sowie
Schaffung von Rahmenbedingungen für Bodenqualität, Wasserqualität und wieder
Lärmreduktion. Die Klimafunktion durch die Verbesserung des Bioklimas durch
Filterung der Luftschadstoffe, Staubbindung, Temperaturausgleich und
Luftaustausch wird im Rahmen des Klimawandels immer bedeutsamer. Grünflächen in einer Stadt haben auch die Funktion
der Gestaltung und Gliederung des Stadtbildes. Eine Aufwertung des Stadtraumes
mittels Grünflächen hat erhöhte Attraktivität zur Folge und erzeugt bzw.
unterstreicht ggf. charakteristische Wesenszüge des Städtebaus der Stadt.
Diese Werte sind inzwischen ohne Zweifel im
Bewusstsein der Bevölkerung. Daher kann sich der Magistrat eine Belegung von
Grünflächen durch private Markierungen, die die beschriebenen Funktionen der
Grünflächen in einer Stadt zumindest irritieren, wenn nicht sogar unterbrechen,
nicht vorstellen und lehnt dieses Ansinnen ab. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 13.01.2017, OM 1072