Stolperfalle Hainerhof 1
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Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2016, ST 679
Betreff: Stolperfalle Hainerhof 1 Die Fläche unter der Arkade befindet sich in privatem Besitz. Für die Instandhaltung, sowie die Verkehrssicherungspflicht ist der Eigentümer zuständig. Ein Vertrag, in dem die Erlaubnis zur öffentlichen Nutzung geregelt ist, besteht nicht. Gespräche bzw. Verhandlungen wurden mit der Hausverwaltung in den letzten beiden Jahren geführt. Aufgrund der hohen Instandsetzungskosten, ca. 20 T€, konnte kein positives Ergebnis mit dem Eigentümer erzielt werden. Der Magistrat wird nochmals mit dem Eigentümer Kontakt aufnehmen, damit er die Unebenheiten beseitigt. Zusätzlich wird eine Beschilderung mit Hinweis auf die "Stolpergefahr" aufgestellt.