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Drängelgitter entlang der Schrägparkplätze in der Haardtwaldstraße in Niederrad

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat kann der Anregung leider nicht entsprechen. Auf einer Länge von rund 250 Metern Drängelgitter anzubringen, wäre nicht verhältnismäßig. Gerade im Hinblick auf den technischen und finanziellen Aufwand. Sollte es besonders neuralgische Punkte geben, so könnten diese gegebenenfalls abgesichert werden. Diese Standorte ließen sich bei einem Ortstermin klären. Eine weitere Beschilderung der Parkflächen zur Begrenzung nur auf Pkw ist an dieser Stelle nicht erforderlich, da die Parkflächenmarkierung bereits eine Begrenzung darstellt. Über diese Markierung hinausragende Fahrzeuge dürfen gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung ohnehin nicht abgestellt werden.