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Wim-Duisenberg-Platz wie weiter gestalten?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Vor der Neubebauung am Wim-Duisenberg-Platz waren die Grundstücke im Eigentum der Deutschen Bahn. Dort befand sich ehemals ein Güterbahnhof. Die Flächen gingen von der Bahn in den Besitz des Investors über, der die Bebauung im Umfeld errichten ließ und den Platz vor etwa zehn Jahren gestaltete. Der Wim-Duisenberg-Platz befindet sich somit auf einem privaten und nicht auf einem städtischen Grundstück. Die Fläche ist lediglich mit einem Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit belegt und darf von der Öffentlichkeit genutzt werden. Die Pflicht zur Instandhaltung des Platzes liegt beim privaten Eigentümer. Er darf auch über Umgestaltungen entscheiden. Aus Gründen des Datenschutzes darf der Magistrat den Namen des Eigentümers nicht nennen. Unabhängig von den Eigentumsverhältnissen sieht der Magistrat keinen Anlass für eine Umgestaltung der Platzfläche.

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