Brücke - Fußgängerweg sicher machen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Zur Verdeutlichung der Rechts-vor-links-Regelung am Rampenfuß hat der Magistrat sogenannte Haifischzähne (pfeilförmige Markierungen, Verkehrszeichen 342 StVO) und das entsprechende Verkehrszeichen "Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts" (102 StVO) angebracht. Im März dieses Jahres beginnen die Arbeiten für einen barrierefreien Zugang zur Main-Neckar-Brücke auf der Südseite. Langfristig soll auch die nördliche Seite barrierefrei gestaltet werden. Ein Zeitrahmen lässt sich zum jetzigen Planungsstand hierfür allerdings noch nicht prognostizieren.