Östliche Europa-Allee: StVO-konforme Mobilität für MIV, Bus- und Radverkehr ermöglichen
Stellungnahme des Magistrats
In der östlichen Europaallee wird zwischen Emser Brücke und Güterplatz die U-Bahn Europaviertel in Mittellage gebaut (Großbaustelle). Vor dem Hintergrund der mehrjährigen Bauarbeiten wurde seitens des Magistrats großen Wert daraufgelegt, für alle Verkehrsarten (Zu Fuß Gehende, Radfahrende, Busverkehr und motorisierter Individualverkehr) kein "einfaches" Baustellenprovisorium, sondern eine benutzergerechte stabile Zwischenlösung bis zum Endausbau zu realisieren. Diese Zwischenlösung erfüllt alle Anforderungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Zu 1.: Der Radweg ab der Athener Straße ist nicht benutzungspflichtig. Das Befahren der Fahrbahn ist StVO-konform. Somit ist auch das Befahren des linken Fahrstreifens (zur Weiterfahrt Richtung Einkaufzentrum) durch Radfahrende möglich. Das Markieren von Fahrradpiktogrammen wird als nicht notwendig erachtet. Zu 2.: Dem Busverkehr wird das Überfahren der durchgezogenen Linie per Ausnahmegenehmigung gestattet. Radfahrende können sich, wie in Punkt 1. beschrieben, vorher einordnen. Radfahrende, die sich unsicher fühlen, können den Fußgängerüberweg nutzen und das Rad schieben. Zu 3.: Gemäß § 45 StVO Absatz 9 dürfen Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko oder eine Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt. Dies wird in dem genannten Abschnitt nicht gesehen. Zu 4.: Der gemeinsame Geh- und Radweg ist mittels Verkehrszeichen (VZ) 240 StVO und Zusatzzeichen 1000-30 (Verkehr in beide Richtungen) ausreichend beschildert. Es gilt die gegenseitige Rücksichtnahme. Unfälle zwischen Radfahrenden und Fußgänger_innen sind nicht bekannt.