Stilvolle Außensanierung des Hauses Gerhart-Hauptmann-Ring 15 - ein Beispiel für andere Wohnungsbaugesellschaften in der Nordweststadt
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2019, ST
671 Betreff: Stilvolle Außensanierung des Hauses
Gerhart-Hauptmann-Ring 15 - ein Beispiel für andere Wohnungsbaugesellschaften
in der Nordweststadt Zu 1.) Der Magistrat befürwortet eine ansprechende
Fassadengestaltung der Wohngebäude in der Nordweststadt, eingebettet in
gepflegte Außenanlagen. Zu
2.: Fassadenerneuerungen und
energetische Sanierungen bedürfen üblicherweise keiner Baugenehmigung. Insofern
kann der Magistrat nicht frühzeitig auf Wohnungsbaugesellschaften und
zahlreichen Eigentümergemeinschaften einwirken. Sobald ein Gebäude umfassend umgebaut, erweitert oder
neu errichtet wird und eine Bauberatung zum Tragen kommt, berät der Magistrat
umfassend und verweist stets auf den Farbleitplan der Nordweststadt. Der Bauherr des neuen Wohn- und
Geschäftshauses Thomas-Mann-Straße 6 hat auf eigene Veranlassung sogar geplant,
seine Südostfassade mit dem Bild von Thomas- Mann zu schmücken. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 24.01.2019, OM 4186