Stilvolle Außensanierung des Hauses Gerhart-Hauptmann-Ring 15 - ein Beispiel für andere Wohnungsbaugesellschaften in der Nordweststadt
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2019, ST 671
Betreff: Stilvolle Außensanierung des Hauses Gerhart-Hauptmann-Ring 15 - ein Beispiel für andere Wohnungsbaugesellschaften in der Nordweststadt Zu
- ) Der Magistrat befürwortet eine ansprechende Fassadengestaltung der Wohngebäude in der Nordweststadt, eingebettet in gepflegte Außenanlagen. Zu 2.: Fassadenerneuerungen und energetische Sanierungen bedürfen üblicherweise keiner Baugenehmigung. Insofern kann der Magistrat nicht frühzeitig auf Wohnungsbaugesellschaften und zahlreichen Eigentümergemeinschaften einwirken. Sobald ein Gebäude umfassend umgebaut, erweitert oder neu errichtet wird und eine Bauberatung zum Tragen kommt, berät der Magistrat umfassend und verweist stets auf den Farbleitplan der Nordweststadt. Der Bauherr des neuen Wohn- und Geschäftshauses Thomas-Mann-Straße 6 hat auf eigene Veranlassung sogar geplant, seine Südostfassade mit dem Bild von Thomas- Mann zu schmücken.