Alter und Denkmalwert des ehemaligen Heddernheimer Schulgebäudes Diezer Straße 10
Stellungnahme des Magistrats
Zu 1: Auf Grund der vorhandenen baulichen Substanz ist zu vermuten, dass es sich um ein Gebäude aus dem Jahr 1726 handelt; genaue Angaben hierzu sind dem Magistrat jedoch nicht bekannt. Zu 2: Im Institut für Stadtgeschichte befinden sich Unterlagen von Wolfgang Plüm - "Heddernheim, die wechselvolle Geschichte eines Frankfurter Stadtteils". Zu 3: Dies ist dem Magistrat nicht bekannt. Zu 4: Seit 01.01.2000 ist die ABG FRANKFURT HOLDING Eigentümerin der Liegenschaft. Zu 5: Die Diezer Straße 10 steht als Teil einer Gesamtanlage gemäß § 2 Abs. 3 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes (HDSchG) unter Denkmalschutz und ist damit aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen. Für das mögliche Baualter befindet sich das Gebäude nach visueller Einschätzung in einem guten bis befriedigenden Zustand. Zu 6: Seitens der Eigentümerin wäre die Anbringung einer Informationstafel denkbar, bedarf jedoch im Vorfeld gemäß § 18 HDSchG der Abstimmung mit und der Genehmigung durch die Denkmalschutzbehörde. Die Kosten hängen von Inhalt, Größe und Art ab.