Regenwassernutzung statt Regenwasserableitung - Bebauungsplan 861 - "Nördlich Am Stockborn"
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 66
Betreff: Regenwassernutzung statt Regenwasserableitung - Bebauungsplan 861 - "Nördlich Am Stockborn" Der Bebauungsplanentwurf B 861 "Nördlich Am Stockborn" setzt fest, dass das Niederschlagswasser entweder zu verwerfen ist oder auf 10 Liter / Sekunde pro Hektar gedrosselt in den Kanal eingeleitet werden kann. Diese Drosselung wird häufig über Zisternen erreicht. Insofern kann das Regenwasser ganz oder teilweise in Zisternen gesammelt werden und zum Beispiel zur Gartenbewässerung verwendet werden.