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Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung auf der Eschersheimer Landstraße im Bereich zwischen Holzhausenstraße und Grüneburgweg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Festlegung von Standorten für stationäre Überwachungsanlagen erfolgt insbesondere unter Mitwirkung der Landespolizei, der Unfallkommission und der Städtischen Verkehrspolizei. Maßgeblich für die einzelnen Standorte sind die objektiven Unfallzahlen der Landespolizei, da die Beseitigung von Unfallschwerpunkten oberste Priorität hat. Eine Priorisierung ist notwendig, da sich weder mehrere Kontrollanlagen zeitgleich realisieren lassen, noch das Budget für alle Anlagen und deren Betreuung ausreicht, wo dies als förderlich erachtet wird. Die Errichtung ortsfester Überwachungsanlagen erfolgt daher an Örtlichkeiten mit geschwindigkeits-/rotlichtbedingten Unfallschwerpunkten. An der Örtlichkeit liegt eine solche Unfallhäufungsstelle aktuell nicht vor. Die Installation einer ortsfesten Überwachungsanlage ist daher nicht vorgesehen. Der Bereich wird jedoch weiterhin beobachtet. Die Städtische Verkehrspolizei führt seit mehreren Jahren in dem Bereich mobile Geschwindigkeitskontrollen durch. Auch hier spiegelt die Übertretungsquote von 0,5 % keine Notwendigkeit einer Installation wider.