Haltestelle für Ausflugsbusse und für den Transport der Jugendmannschaften der Spvvg. 05 Oberrad
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Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2014, ST 668
Betreff: Haltestelle für Ausflugsbusse und für den Transport der Jugendmannschaften der Spvvg. 05 Oberrad Der Magistrat bedauert, der Anregung nicht entsprechen zu können. Die mit Verkehrszeichen 224 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Haltestelle" gekennzeichneten Haltestellen sind ausschließlich dem ÖPNV vorbehalten. Das gilt auch für den Haltestellenbereich auf dem Buchrainplatz, der wegen der nur für den Linienverkehr geeigneten Signalisierung nicht von Ausflugsbussen benutzt werden kann. Es besteht jedoch die Möglichkeit, bereits mit Verkehrszeichen 286 StVO beschilderte vorhandene Ladezonen, wie z.B. gegenüber Offenbacher Landstraße 324, zum Ein- und Aussteigen in Ausflugsbusse zu nutzen.