Veganer Kindergarten in der Schloßstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.03.2018, ST
666
Betreff: Veganer
Kindergarten in der Schloßstraße In der Schlossstraße 24 ist eine
Kindertageseinrichtung für 40 Kinder im Alter von 3-6 Jahren mit einem rein
pflanzlichen Ernährungskonzept (vegan) in Planung, die im Sommer 2018 ihren
Betrieb aufnehmen soll. In Abstimmung mit dem Rechtsamt kann festgestellt
werden, dass ein Träger ein Recht auf die Erteilung einer Betriebserlaubnis
durch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) hat, wenn
er bestimmte Grundlagen für den Betrieb einer Einrichtung erfüllt. Diese sind
von der kommunalen Behörde in Frankfurt am Main, dem Stadtschulamt, zu prüfen
und nach Erfüllung der Grundlagen mit einer Empfehlung an die Landesbehörde zu
belegen. Für die Kita in der Schlossstraße trifft dies umfassend zu. Der Träger hat ein Recht auf Klage, falls ihm, trotz
Erfüllung aller Grundlagen, eine Betriebserlaubnis verwehrt wird. Zu 1. Für die Aufsicht und Beratung von
Kindertageseinrichtungen ist der örtliche Jugendhilfeträger in Frankfurt am
Main, vertreten durch das Stadtschulamt, zuständig. Hier wird die Kita seit der
Vereinsgründung 2013 beraten und bis zur Umsetzung und Eröffnung begleitet.
Zur Ausübung der
Aufsichtspflicht werden selbstverständlich, wenn dies notwendig erscheint, auch
andere Ämter beratend mit einbezogen. Es liegt eine Stellungnahme des
Gesundheitsamtes zum Thema vegane Ernährung bei Kleinkindern vor, die auf
mögliche Gesundheitsrisiken bei einer rein veganen Ernährung für Kinder
hinweist. Es gibt Veröffentlichungen, die beschreiben, dass vegane Ernährung in
allen Lebensphasen geeignet ist, wenn z.B. Nährstoffe zugeführt und regelmäßige
ärztliche Kontrollen durchgeführt werden. Dem Träger sind die unterschiedlichen Standpunkte
und gesellschaftlichen Debatten durchaus bewusst. Er geht mit dem Thema vegane
Ernährung sehr verantwortungsvoll um. Im schriftlich vorliegenden Konzept ist
hierzu die Einbindung der Eltern klar und ausführlich beschrieben. Hierbei
werden alle Eltern, insbesondere Eltern, die ihre Kinder auch zu Hause vegan
ernähren möchten, auf die notwendigen Maßnahmen zur Ergänzung der Nahrung
hingewiesen. Es ist nicht davon auszugehen, dass alle Kinder zu Hause rein
pflanzlich ernährt werden. Dies ist auch nicht Voraussetzung zur Aufnahme eines
Kindes in der Kita. In den Zeiten in denen die Kinder sich in der Einrichtung
aufhalten, sei es durch einen Ganztagsplatz oder auch nur einem Teilzeitplatz,
gibt es ein rein pflanzliches Essensangebot. Zu Hause kann das im Rahmen des
Elternwillens weitergeführt oder unterbrochen und z.B. fleischhaltige Ernährung
angeboten werden.
Die ausgewogene, gesunde
Ernährung ist Schwerpunkt der Einrichtung, die durch fachliche Begleitung von
professionellen Köchen/innen und Ökotropholog/innen unterstützt wird. Es finden regelmäßige Elternabende,
Beratungseinzelgespräche, themenorientierte Informationsabende usw. statt.
Um sicherzustellen, dass Eltern ausreichend und
umfassend informiert sind, was die Besonderheit dieser Einrichtung ist, werden
die Beratungen dokumentiert und durch eine Erklärung zwischen Eltern und Träger
schriftlich festgehalten. Darin wird unter anderem vereinbart, dass die Vergabe
von Zusatzstoffen (für ein rein veganes Ernährungskonzept) nicht über die
Einrichtung erfolgt, sondern in der Verantwortung der Eltern liegt. Eine Passage im Betreuungsvertrag zwischen Träger
und Eltern belegt, dass vor Aufnahme des Kindes bereits eine intensive Beratung
stattgefunden hat, die den Eltern die Besonderheit der Einrichtung mit dem
Schwerpunkt der veganen Ernährung nochmals ausführlich erläutert hat. Zu 2. Vegane Ernährung wird durch kein Gesetz
eingeschränkt oder verboten. Im Sinne der Angebots- und Trägervielfalt gem. § 3
Abs. 1 SGB VIII und des Wunsch- und Wahlrechtes der Eltern gem. § 5 SGB
VIII erfüllen solche Einrichtungen die immer mehr ansteigende Nachfrage
von Eltern, die sich und ihre Kinder vorrangig vegan oder vegetarisch ernähren
möchten oder dies bereits zu Hause tun. Neben dem Aspekt der Gesundheit und
Ernährungsunverträglichkeiten sind zum Teil auch ethische Gründe
ausschlaggebend, auf Fleisch oder tierische Produkte verzichten zu wollen.
Auch dem ist in einer Stadt der Vielfalt Rechnung zu
tragen und das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern zu akzeptieren. Der Magistrat sieht hier eindeutig
eine hohe Beratungs- und Aufsichtsfunktion ebenso wie die spätere Evaluation
und Dokumentation des Angebots der Einrichtung durch regelmäßige Sachberichte
des Trägers. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 13.03.2017, V 377