Pläne für das Grundstück Justinianstraße Nr. 3
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2013, ST
665
Betreff: Pläne für das
Grundstück Justinianstraße Nr. 3 Für die Liegenschaft
Justinianstraße 3 wurde mit Baugenehmigung vom 21.10.2002 die Errichtung eines
Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage genehmigt. Dabei wurde bereits damals die
städtebauliche Einfügung des Vorhabens unter Berücksichtigung des
Bebauungsplans NW 21d Nr1 sowie der Erhaltungssatzung Nr. 39 Nordend 1 kritisch
geprüft. Das genehmigte Gebäude fügt sich hinsichtlich seiner Grundfläche, Höhe
und Kubatur angemessen in die bestehende städtebauliche Struktur ein.
Insbesondere auch der städtebauliche Charakter als Gründerzeitviertel wurde
berücksichtigt und erfährt durch das Gebäude keinerlei
Beeinträchtigung. Aufgrund einer zwischenzeitlich erfolgten
Grundstücksteilung war das bisher nicht realisierte Bauvorhaben schließlich neu
zu bescheiden, was mit Baugenehmigung vom 04.05.2012 erfolgte. An den Maßen des
Gebäudes änderte sich in diesem Zusammenhang nichts. Die Freiflächen werden hochwertig begrünt. Mit
Ausnahme der Freisitze erfolgt keine weitere Versiegelung. Zu 1.: Im Rahmen der erteilten Baugenehmigungen wurde nach
§ 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) von den Festsetzungen des Bebauungsplans
hinsichtlich der Grundflächenzahl befreit, indem zunächst eine Überschreitung
von 0,21 zugelassen wurde. Unter Anrechnung der Freisitze beträgt die
Überschreitung 0,29. Das Bauvorhaben ist, wie eingangs dargestellt,
städtebaulich vertretbar. Grundzüge der Planung werden durch die Befreiung
nicht berührt.
Zu 2.: Zum nördlichen sowie zum westlichen
Nachbargrundstück wurden geringfügige Unterschreitungen der
Abstandsflächentiefe zugelassen. Die Zustimmung der betroffenen Nachbarn liegt
jeweils vor. Zu 3.: Bei dem auf der Liegenschaft genehmigten Bauvorhaben
handelt es sich um den Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit vier
Wohneinheiten und einer Tiefgarage mit sechs Stellplätzen sowie den Umbau des
Verbindungsgebäudes. Die Grundstücksausnutzung ist mit einer
Grundflächenzahl von 0,59 (bzw. 0,51 bei Außerachtlassen der Freisitze) ähnlich
der der umliegenden Grundstücke. Die Geschosshöhe beträgt 3,00 m, die Firsthöhe
14,65 m. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 14.02.2013, V 620