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Pläne für das Grundstück Justinianstraße Nr. 3

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2013, ST 665 Betreff: Pläne für das Grundstück Justinianstraße Nr. 3 Für die Liegenschaft Justinianstraße 3 wurde mit Baugenehmigung vom 21.10.2002 die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage genehmigt. Dabei wurde bereits damals die städtebauliche Einfügung des Vorhabens unter Berücksichtigung des Bebauungsplans NW 21d Nr1 sowie der Erhaltungssatzung Nr. 39 Nordend 1 kritisch geprüft. Das genehmigte Gebäude fügt sich hinsichtlich seiner Grundfläche, Höhe und Kubatur angemessen in die bestehende städtebauliche Struktur ein. Insbesondere auch der städtebauliche Charakter als Gründerzeitviertel wurde berücksichtigt und erfährt durch das Gebäude keinerlei Beeinträchtigung. Aufgrund einer zwischenzeitlich erfolgten Grundstücksteilung war das bisher nicht realisierte Bauvorhaben schließlich neu zu bescheiden, was mit Baugenehmigung vom 04.05.2012 erfolgte. An den Maßen des Gebäudes änderte sich in diesem Zusammenhang nichts. Die Freiflächen werden hochwertig begrünt. Mit Ausnahme der Freisitze erfolgt keine weitere Versiegelung. Zu 1.: Im Rahmen der erteilten Baugenehmigungen wurde nach § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Grundflächenzahl befreit, indem zunächst eine Überschreitung von 0,21 zugelassen wurde. Unter Anrechnung der Freisitze beträgt die Überschreitung 0,29. Das Bauvorhaben ist, wie eingangs dargestellt, städtebaulich vertretbar. Grundzüge der Planung werden durch die Befreiung nicht berührt. Zu 2.: Zum nördlichen sowie zum westlichen Nachbargrundstück wurden geringfügige Unterschreitungen der Abstandsflächentiefe zugelassen. Die Zustimmung der betroffenen Nachbarn liegt jeweils vor. Zu 3.: Bei dem auf der Liegenschaft genehmigten Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit vier Wohneinheiten und einer Tiefgarage mit sechs Stellplätzen sowie den Umbau des Verbindungsgebäudes. Die Grundstücksausnutzung ist mit einer Grundflächenzahl von 0,59 (bzw. 0,51 bei Außerachtlassen der Freisitze) ähnlich der der umliegenden Grundstücke. Die Geschosshöhe beträgt 3,00 m, die Firsthöhe 14,65 m. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 14.02.2013, V 620

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