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Hinterhaus Humboldtstraße Nr. 55

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2013, ST 663 Betreff: Hinterhaus Humboldtstraße Nr. 55 Die korrekte Liegenschaftsbezeichnung für das Hinterhaus ist Humboldtstraße 53a. Hier wurde für den Abbruch des ehemals bestehenden Werkstatt- und Wohngebäudes am 02.05.2012 eine entsprechende Genehmigung erteilt. Der Bauherr hat zum 01.03.2013 bereits den Abbruch als vollzogen gemeldet und den Baubeginn für die am 01.06.2012 genehmigte Neuerrichtung des Hinterhauses als Einfamilienhaus angezeigt. Bei den erteilten baurechtlichen Genehmigungen wurde die Erhaltungssatzung beachtet. Weder das abgebrochene Gebäude selbst noch die angrenzende Bebauung ist in der Denkmaltopographie der Stadt Frankfurt am Main erfasst. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 14.02.2013, V 619

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