Hinterhaus Humboldtstraße Nr. 55
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2013, ST
663
Betreff: Hinterhaus
Humboldtstraße Nr. 55 Die korrekte
Liegenschaftsbezeichnung für das Hinterhaus ist Humboldtstraße 53a. Hier wurde
für den Abbruch des ehemals bestehenden Werkstatt- und Wohngebäudes am
02.05.2012 eine entsprechende Genehmigung erteilt. Der Bauherr hat zum
01.03.2013 bereits den Abbruch als vollzogen gemeldet und den Baubeginn für die
am 01.06.2012 genehmigte Neuerrichtung des Hinterhauses als Einfamilienhaus
angezeigt. Bei den erteilten baurechtlichen Genehmigungen wurde die
Erhaltungssatzung beachtet. Weder das abgebrochene Gebäude selbst noch die
angrenzende Bebauung ist in der Denkmaltopographie der Stadt Frankfurt am Main
erfasst. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 14.02.2013, V 619