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Was passiert mit der Häuserzeile in der Eckenheimer Landstraße?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Liegenschaften befinden sich in den Geltungsbereichen der städtebaulichen Erhaltungssatzung E 39 (Nordend I) und der Erhaltungssatzung E 56 (Nordend-Süd), welche die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung schützt. Bei der Veräußerung der Liegenschaften steht der Stadt Frankfurt ein Vorkaufsrecht zu, die Begründung von Wohnungseigentum unterliegt der Genehmigungspflicht und Baumaßnahmen dürfen vorhandenen Wohnraum nicht derart verändern, dass er für die im Gebiet ansässige Wohnbevölkerung nicht mehr geeignet ist. Die in der Anfrage genannten Liegenschaften Eckenheimer Landstraße 18-24 stehen im Eigentum verschiedener privater Eigentümer. Einen Verkauf als Paket kann der Magistrat insoweit nicht bestätigen. Lediglich für die Liegenschaft Eckenheimer Landstraße 24 wurde dem damaligen Liegenschaftsamt im Sommer 2017 ein Kaufvertrag zur Prüfung des kommunalen Vorkaufsrechts vorgelegt und ein Negativzeugnis erteilt. Weitere Verkäufe im Bereich der genannten Häuserzeile sind dem Magistrat nicht bekannt. Die baurechtlichen Beschränkungen der Erhaltungssatzungen werden konsequent umgesetzt. Im Rahmen einer Bauberatung wurde bezüglich der Liegenschaft Eckenheimer Landstraße 18 eine Aufstockung des Wohnhauses um ein Geschoss angefragt. Ob eine Aufstockung aufgrund der bestehenden Milieuschutzsatzung möglich wäre, kann nur im Rahmen eines entsprechenden Bauantrags oder einer Bauvoranfrage geklärt werden. Beides liegt derzeit nicht vor. Im Übrigen hat der Magistrat für die Liegenschaft Eckenheimer Landstraße 20 im Februar diesen Jahres den Anbau einer Balkonanlage vom

  1. bis
  2. Obergeschoss an dem Wohn- und Geschäftshaus genehmigt. Ein Baubeginn wurde bisher nicht angezeigt. Für die Liegenschaft Eckenheimer Landstraße 24 wurde - wie schon mit Stellungnahme des Magistrats ST 1570 vom 16.08.2019 berichtet - bereits vor dem Inkrafttreten der Milieuschutzsatzung unter anderem der Dachgeschossausbau zu Wohnraum, die Errichtung eines Aufzuges sowie der Anbau von Balkonen genehmigt. Ergänzend kann der Magistrat mitteilen, dass inzwischen auch der Baubeginn zum 10.12.2020 gemeldet wurde.

Verknüpfte Vorlagen