Instandsetzung des Fußweges entlang der Autobahn 66 zwischen Praunheimer Landstraße und Niddauferweg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2015, ST
662
Betreff: Instandsetzung des
Fußweges entlang der Autobahn 66 zwischen Praunheimer Landstraße und
Niddauferweg Die Verbindung von der Praunheimer
Landstraße zur Nidda ist über die Straße In den Waldgärten sichergestellt. Der
angesprochene Fußweg hinter den Grundstücken der Straße In den Waldgärten und
der Autobahn 66 ist kein der Öffentlichkeit gewidmeter Weg. Bei einer Grundsanierung des in der Zone II des
Landschaftsschutzgebietes "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am
Main" verlaufenden Weges wäre eine landschaftschutzrechtliche Genehmigung
erforderlich. Für die Beseitigung der vorhandenen Unfallgefahr bedarf es
hingegen keiner Genehmigung. Die Beauftragung der Arbeiten ist bereits
erfolgt. Der unbefestigte Teil des Weges
zwischen dem Stichweg der Straße In den Waldgärten und dem Niddaufer ist nicht
Eigentum der Stadt Frankfurt am Main, sondern Eigentum der Bundesrepublik
Deutschland, Bundesstraßenverwaltung. Hessen Mobil, als zuständige Institution
für Bundes- und Landesstraßen in Hessen, wurde über den Zustand des
bundeseigenen Grundstücks informiert. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 20.01.2015, OM 3792