Immobilie Haus Rotteckstraße Nr. 11/Ecke Friedberger Landstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2013, ST 659
Betreff: Immobilie Haus Rotteckstraße Nr. 11/Ecke Friedberger Landstraße Das Gebäude Rotteckstraße 11 wurde am 24.04.1962 als Wohn- und Geschäftshaus genehmigt und umfasst die gesamte Straßenfront in der Rotteckstraße zwischen Friedberger Landstraße und Mercatorstraße. Es gliedert sich in drei Teile und zwar in das angesprochene fünfgeschossige Wohngebäude an der Ecke Friedberger Landstraße (jenes mit dem Werbeplakat) sowie ein weiteres viergeschossiges Wohnhaus an der Ecke Rotteckstraße/Mercatorstraße mit Ladennutzung im Erdgeschoss. Dazwischen befindet sich ein zweigeschossiges Brückengebäude mit genehmigter Büronutzung im
- Obergeschoss und Stellplätzen im Erdgeschoss. In der Folge wurden keine Nutzungsänderungen beantragt oder genehmigt. Hinweise auf ungenehmigte Nutzungsänderungen liegen dem Magistrat nicht vor. Das Werbeplakat könnte also durchaus auf die als Büro genehmigten Flächen in dem Brückengebäude verweisen. Soweit dennoch ungenehmigte Nutzungsänderungen von Büro- in Wohnraum festgestellt werden sollten, kann erforderlichenfalls auf der Grundlage der Hessischen Bauordnung durch entsprechende Nutzungsverbote hiergegen vorgegangen werden.