Umbau eines Feldweges zu einer verkehrssicheren Zufahrt auf die Homburger Landstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 31.03.2017, ST 655
Betreff: Umbau eines Feldweges zu einer verkehrssicheren Zufahrt auf die Homburger Landstraße Der Taunengraben wurde im betroffenen Abschnitt renaturiert. Diese Renaturierung war Teil der Ausgleichsmaßnahmen für die Verkehrserschließung/-umgehung Nieder-Eschbach und wurde in der zugehörigen Genehmigung des Verkehrsministeriums 1996 entsprechend festgesetzt. Die jetzt vom Ortsbeirat angeregte Verlegung des Feldwegs erfordert die Querung des Taunengrabens. In diesem Zuge müsste der Taunengraben im Kreuzungsbereich verrohrt werden. Die hiermit verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft sind natur- und landschaftsschutzrechtlich nicht genehmigungsfähig. Der Magistrat bedauert deshalb, der Anregung des Ortsbeirats nicht entsprechen zu können.