Einrichtung einer Beleuchtung entlang der Straße Am Roten Graben von der Kilianstädter Straße bis zum Tennisclub Cassella e.V. und der Altenwohnanlage
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 31.03.2017, ST
654
Betreff: Einrichtung einer
Beleuchtung entlang der Straße Am Roten Graben von der Kilianstädter Straße bis
zum Tennisclub Cassella e.V. und der Altenwohnanlage Die Straße "Am Roten Graben"
beginnend an der Kilianstädter Straße und endend an der Hausnummer 10,
befindet sich im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main und ist normge-recht
ausgeleuchtet. Der weiterführende Weg, beginnend jenseits der Hausnummer 10 in
Richtung Tennisclub Cassella e.V. und den Altenwohnanlagen, liegt nicht im
Zuständig-keitsbereich der Stadt Frankfurt am Main, sondern befindet sich in
Privatbesitz. Eine Beleuchtung des vom Ortsbeirat 11 beschriebenen
Wegs, kann nur durch die Grundstückseigentümer selbst erfolgen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 09.01.2017, OM 1068