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Einrichtung einer Beleuchtung entlang der Straße Am Roten Graben von der Kilianstädter Straße bis zum Tennisclub Cassella e.V. und der Altenwohnanlage

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 31.03.2017, ST 654 Betreff: Einrichtung einer Beleuchtung entlang der Straße Am Roten Graben von der Kilianstädter Straße bis zum Tennisclub Cassella e.V. und der Altenwohnanlage Die Straße "Am Roten Graben" beginnend an der Kilianstädter Straße und endend an der Hausnummer 10, befindet sich im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main und ist normge-recht ausgeleuchtet. Der weiterführende Weg, beginnend jenseits der Hausnummer 10 in Richtung Tennisclub Cassella e.V. und den Altenwohnanlagen, liegt nicht im Zuständig-keitsbereich der Stadt Frankfurt am Main, sondern befindet sich in Privatbesitz. Eine Beleuchtung des vom Ortsbeirat 11 beschriebenen Wegs, kann nur durch die Grundstückseigentümer selbst erfolgen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.01.2017, OM 1068