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Griesheim: Saalbau Griesheim

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 652 Betreff: Griesheim: Saalbau Griesheim Die Geschäftsführung der ABG Frankfurt Holding GmbH teilte hierzu Folgendes mit: Zu 1.: Das vom Ortsbeirat gewünschte Treffen ist nicht zielführend. Es bestehen bereits verbindliche Regeln für die Vermietung der Veranstaltungsräume im Saalbau Griesheim. Diese ergeben sich aus dem Auftrag der SAALBAU Betriebsgesellschaft mbH, wie er im Gesellschaftsvertrag niedergelegt ist sowie aus dem Vortrag des Magistrats vom 18.04.2011, M 71. Erstgenannter legt fest, dass die Vermietung von Saalbauten zu Zwecken der Gemeinschaftspflege, der Förderung des kulturellen Lebens, der Volksbildung, der Heimatpflege, der Jugendpflege, der Gesundheitspflege, der Förderung des Sports und der sozialen Betreuung erfolgen soll. Letztgenannter stellt unter Punkt VII. - Raumvergabe ausdrücklich klar, dass es der SAALBAU Betriebsgesellschaft mbH gestattet ist, (a) im Interesse der wirtschaftlichen Konsolidierung der Vermietung von Räumen an selbstzahlende Nutzer den Vorrang zu geben und (b) bei konkurrierenden Anfragen mietzuschussberechtigter Interessenten den Veranstaltungen mit der größeren Teilnehmerzahl. Die Entscheidungen im Einzelfall - an wen, wann, welche Räume, zu welchem Zweck konkret vermietet werden - gehören zum Tagesgeschäft der SAALBAU Betriebsgesellschaft mbH und können nicht weiteren Restriktionen unterworfen werden, ohne dass die Wirtschaftlichkeit, die Vielfalt an Veranstaltungen und letztlich auch das Vereinsleben der Stadt Frankfurt erheblich darunter leiden. Im Übrigen lassen weder die Zahl großer Veranstaltungen noch der Umfang kommerzieller Anmietungen im Saalbau Griesheim eine übermäßige Belastung des Stadtteils erkennen, zumal umfangreiche Maßnahmen ergriffen werden, um nachteilige Auswirkungen - vor allem durch zusätzlichen Verkehr - einzudämmen. Zu 2. a): Wie oft war der große Saal des Bürgerhauses Griesheim im Jahr 2018 vermietet? Insgesamt wurde der große Saal im Jahr 2018 348 Mal vermietet. Wie viele Vermietungen wurden davon von der Stadt subventioniert bzw. wie viele Mieter waren "Vollzahler"? 284 der insgesamt 348 Vermietungen erfolgten an durch die Stadt Frankfurt bezuschusste Kunden, dies entspricht knapp 82 Prozent der Vermietungen. Alle bezuschussten Kunden (Vereine, Parteien, Kirchen und Organisationen) erfüllten die Richtlinien der Stadt Frankfurt und waren in Frankfurt ansässig. Wenngleich auch auswärtige Vereine, Verbände und Organisationen Zuschüsse für Veranstaltungen in Frankfurt am Main erhalten können, wenn diese Veranstaltungen in erster Linie für Frankfurter Einwohner durchgeführt werden, ist dies 2018 kein einziges Mal vorgekommen. Im Falle der nicht bezuschussten Vermietungen wurde der Saal vorrangig für Prüfungen, Seminare und Versammlungen genutzt. Nur in acht Fällen handelte es sich um Fest-Veranstaltungen. Wie oft haben Veranstaltungen mit hohen Besucherzahlen (z.B. Betriebsratsversammlungen, Schulungen etc.) auch tagsüber ohne Verkehrsregelungen stattgefunden? Ob die SAALBAU Betriebsgesellschaft mbH Verkehrsregelungen beauftragt, ist nicht abhängig von der Tageszeit. Bei allen Veranstaltungen mit entsprechender Teilnehmerzahl prüft die SAALBAU deren Notwendigkeit in Absprache mit dem Kunden und in enger Ab-stimmung mit dem Ordnungsamt, der Polizei und dem Vereinsring. Wie viele Dauermietverträge für den großen Saal gibt es? Für den großen Saal gibt es derzeit sechs Dauermietverträge mit insgesamt 27,5 Stunden pro Woche. Wie viele Anmietungen insgesamt betrafen Mitglieder des Vereinsrings Griesheim? Die SAALBAU Betriebsgesellschaft mbH erfasst nicht, ob ihre Kunden Mitglieder des Vereinsrings Griesheim sind. Wie oft wurde der große Saal tagsüber vermietet und wie oft mehrfach an einem Tag? Die Frage ist in dieser Form nicht sinnvoll zu beantworten, da sich viele Buchungen z.B. über den Nachmittag und den Abend oder über den gesamten Tag vom Vormittag bis weit in den Abend hinein erstrecken. Die nachfolgenden Zahlen beziehen sich dementsprechend auf die insgesamt gebuchten Stunden, nicht auf die jeweilige Anzahl an Veranstaltungen. Der große Saal im Saalbau Griesheim war 2018 an 251 Tagen mit durchschnittlich je 9,5 Stunden vermietet. Dabei entfielen 37 Prozent der Stunden auf Vormittage, 35 Prozent auf Nachmittage und 28 Prozent auf Abendstunden. Allerdings wird der Saal häufig frühzeitig zur Vorbereitung einer Veranstaltung angemietet, während die Veranstaltung selbst erst später am Tage stattfindet. Eine Mehrfachbelegung des großen Saals ist generell nur bei Trainings möglich, da hierfür keine Bestuhlung benötigt wird. Dass mehrere große Veranstaltungen an einem Tag stattfinden, ist nahezu ausgeschlossen, da der Aufwand für eine Änderung der Bestuhlung und die zwischenzeitliche Reinigung des Saals zu hoch wäre. Zu 2. b): Bei keiner der Veranstaltungen, die 2018 im Saalbau Griesheim stattfanden, musste von den Mitarbeitern der SAALBAU Betriebsgesellschaft mbH die Polizei gerufen werden. Ob, wann und wie oft sich Bewohner der näheren Umgebung dazu veranlasst sahen, ist der SAALBAU Betriebsgesellschaft mbH allenfalls vereinzelt über die Mitteilungen Dritter bekannt. Zu 2. c): Im Jahr 2018 wurden an 38 Tagen Verkehrsregelungen von der SAALBAU Betriebsgesellschaft mbH beauftragt und von Sicherheitsfirmen durchgeführt. Zu 2. d): Der Große Saal hat eine Kapazität von 772 Personen. Bei der Anmietung zusätzlicher Räume erhöht sich diese Besucherkapazität entsprechend. Es fanden im Jahr 2018 31 große Veranstaltungen mit 500 oder mehr Teilnehmern statt. Lediglich zehn Veranstaltungen davon erreichten annähernd die Maximalbelegung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.02.2019, OM 4271

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