Griesheim: Saalbau Griesheim
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 29.03.2019, ST 652 Betreff: Griesheim: Saalbau Griesheim
Die Geschäftsführung der ABG Frankfurt Holding GmbH teilte
hierzu Folgendes mit: Zu 1.: Das vom Ortsbeirat gewünschte Treffen ist nicht
zielführend. Es bestehen bereits verbindliche Regeln für die Vermietung der
Veranstaltungsräume im Saalbau Griesheim. Diese ergeben sich aus dem Auftrag
der SAALBAU Betriebsgesellschaft mbH, wie er im Gesellschaftsvertrag
niedergelegt ist sowie aus dem Vortrag des Magistrats vom 18.04.2011, M 71.
Erstgenannter legt fest, dass die
Vermietung von Saalbauten zu Zwecken der Gemeinschaftspflege, der Förderung des
kulturellen Lebens, der Volksbildung, der Heimatpflege, der Jugendpflege, der
Gesundheitspflege, der Förderung des Sports und der sozialen Betreuung erfolgen
soll. Letztgenannter stellt unter Punkt
VII. - Raumvergabe ausdrücklich klar, dass es der SAALBAU Betriebsgesellschaft
mbH gestattet ist, (a) im Interesse der wirtschaftlichen Konsolidierung der
Vermietung von Räumen an selbstzahlende Nutzer den Vorrang zu geben und (b) bei
konkurrierenden Anfragen mietzuschussberechtigter Interessenten den
Veranstaltungen mit der größeren Teilnehmerzahl. Die Entscheidungen im Einzelfall - an wen, wann,
welche Räume, zu welchem Zweck konkret vermietet werden - gehören zum
Tagesgeschäft der SAALBAU Betriebsgesellschaft mbH und können nicht weiteren
Restriktionen unterworfen werden, ohne dass die Wirtschaftlichkeit, die
Vielfalt an Veranstaltungen und letztlich auch das Vereinsleben der Stadt
Frankfurt erheblich darunter leiden. Im Übrigen lassen weder die Zahl großer
Veranstaltungen noch der Umfang kommerzieller Anmietungen im Saalbau Griesheim
eine übermäßige Belastung des Stadtteils erkennen, zumal umfangreiche Maßnahmen
ergriffen werden, um nachteilige Auswirkungen - vor allem durch zusätzlichen
Verkehr - einzudämmen. Zu 2. a): Wie oft war der große Saal des Bürgerhauses Griesheim
im Jahr 2018 vermietet? Insgesamt wurde der große Saal im Jahr 2018 348 Mal
vermietet. Wie viele Vermietungen wurden davon
von der Stadt subventioniert bzw. wie viele Mieter waren "Vollzahler"? 284 der insgesamt 348 Vermietungen erfolgten an durch
die Stadt Frankfurt bezuschusste Kunden, dies entspricht knapp 82 Prozent der
Vermietungen. Alle bezuschussten Kunden (Vereine, Parteien, Kirchen und
Organisationen) erfüllten die Richtlinien der Stadt Frankfurt und waren in
Frankfurt ansässig. Wenngleich auch auswärtige Vereine, Verbände und
Organisationen Zuschüsse für Veranstaltungen in Frankfurt am Main erhalten
können, wenn diese Veranstaltungen in erster Linie für Frankfurter Einwohner
durchgeführt werden, ist dies 2018 kein einziges Mal vorgekommen. Im Falle der
nicht bezuschussten Vermietungen wurde der Saal vorrangig für Prüfungen,
Seminare und Versammlungen genutzt. Nur in acht Fällen handelte es sich um
Fest-Veranstaltungen. Wie oft haben Veranstaltungen mit hohen
Besucherzahlen (z.B. Betriebsratsversammlungen, Schulungen etc.) auch tagsüber
ohne Verkehrsregelungen stattgefunden? Ob die SAALBAU Betriebsgesellschaft mbH
Verkehrsregelungen beauftragt, ist nicht abhängig von der Tageszeit. Bei allen
Veranstaltungen mit entsprechender Teilnehmerzahl prüft die SAALBAU deren
Notwendigkeit in Absprache mit dem Kunden und in enger Ab-stimmung mit dem
Ordnungsamt, der Polizei und dem Vereinsring. Wie viele Dauermietverträge für den großen Saal gibt
es? Für den großen Saal gibt es derzeit
sechs Dauermietverträge mit insgesamt 27,5 Stunden pro Woche. Wie viele Anmietungen insgesamt betrafen Mitglieder
des Vereinsrings Griesheim? Die SAALBAU Betriebsgesellschaft mbH erfasst nicht,
ob ihre Kunden Mitglieder des Vereinsrings Griesheim sind. Wie oft wurde der große Saal tagsüber vermietet und
wie oft mehrfach an einem Tag? Die Frage ist in dieser Form nicht sinnvoll zu
beantworten, da sich viele Buchungen z.B. über den Nachmittag und den Abend
oder über den gesamten Tag vom Vormittag bis weit in den Abend hinein
erstrecken. Die nachfolgenden Zahlen beziehen sich dementsprechend auf die
insgesamt gebuchten Stunden, nicht auf die jeweilige Anzahl an Veranstaltungen.
Der große Saal im Saalbau Griesheim
war 2018 an 251 Tagen mit durchschnittlich je 9,5 Stunden vermietet. Dabei
entfielen 37 Prozent der Stunden auf Vormittage, 35 Prozent auf Nachmittage und
28 Prozent auf Abendstunden. Allerdings wird der Saal häufig frühzeitig zur
Vorbereitung einer Veranstaltung angemietet, während die Veranstaltung selbst
erst später am Tage stattfindet. Eine Mehrfachbelegung des großen Saals ist generell
nur bei Trainings möglich, da hierfür keine Bestuhlung benötigt wird. Dass
mehrere große Veranstaltungen an einem Tag stattfinden, ist nahezu
ausgeschlossen, da der Aufwand für eine Änderung der Bestuhlung und die
zwischenzeitliche Reinigung des Saals zu hoch wäre. Zu 2. b): Bei keiner der Veranstaltungen, die 2018 im Saalbau
Griesheim stattfanden, musste von den Mitarbeitern der SAALBAU
Betriebsgesellschaft mbH die Polizei gerufen werden. Ob, wann und wie oft sich
Bewohner der näheren Umgebung dazu veranlasst sahen, ist der SAALBAU
Betriebsgesellschaft mbH allenfalls vereinzelt über die Mitteilungen Dritter
bekannt. Zu 2. c): Im Jahr 2018 wurden an 38 Tagen Verkehrsregelungen
von der SAALBAU Betriebsgesellschaft mbH beauftragt und von Sicherheitsfirmen
durchgeführt. Zu 2. d): Der Große Saal hat eine Kapazität von 772 Personen.
Bei der Anmietung zusätzlicher Räume erhöht sich diese Besucherkapazität
entsprechend. Es fanden im Jahr 2018 31 große Veranstaltungen mit 500 oder mehr
Teilnehmern statt. Lediglich zehn Veranstaltungen davon erreichten annähernd
die Maximalbelegung. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 19.02.2019, OM 4271