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Akustische Ampelanlagen in Bockenheim

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 18.04.2016, ST 651

Betreff: Akustische Ampelanlagen in Bockenheim Die Punkte drei bis fünf sind bereits umgesetzt. Der Zeitpunkt der Ausrüstung der anderen Standorte mit akustischen Blindensignalen wird nach der Dringlichkeit und der hierfür bereitstehenden finanziellen Mittel festgelegt. Eine Priorisierung wird in Absprache mit dem Blinden- und Sehbehindertenbund (BSBH) vorgenommen und laufend fortentwickelt.

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