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Verkehrsspiegel an der Kreuzung Tannenkopfweg/Libellenweg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2015, ST 651

Betreff: Verkehrsspiegel an der Kreuzung Tannenkopfweg/Libellenweg Der Magistrat hat eine Überprüfung der Sichtbedingungen im Einmündungsbereich Tannenkopfweg/Libellenweg veranlasst. Hierbei wurde festgestellt, dass ein Herausfahren in den Tannenkopfweg unter Berücksichtigung der gegebenen Straßenverhältnisse und unter Einhaltung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften ohne besonders problematische Sichtbedingungen möglich ist. Der Magistrat hält daher die Anbringung eines Verkehrsspiegels nicht für nötig.

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