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Reinigung in der Gronauer Straße - besonders der Baumbereiche

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2013, ST 651 Betreff: Reinigung in der Gronauer Straße - besonders der Baumbereiche Die im Jahr 2011 aus Mitteln des Ortsbeiratsbudgets finanzierten, neu entstandenen Baumscheiben werden derzeit im Rahmen einer zweijährigen Gewährleistungspflege von der Landschaftsbaufirma gepflegt, die auch die Bäume gepflanzt hat. Die Gewährleistung läuft noch bis zum Frühjahr 2014; dann gehen die Flächen in die Unterhaltung durch das Grünflächenamt über. Der Pflegegang während der Gewährleistungspflege beinhaltet auch die Beseitigung von Müll und wird nach Bedarf durchgeführt. Eine aktuelle Kontrolle durch das Grünflächenamt zeigte keine Verunreinigung der Beete. Die Anordnung und Form der Baumbeete kann jedoch dazu führen, dass sich in dem schmalen Streifen zwischen Gehweg und Baumbeet der Müll vermehrt ansammelt. Für die Reinigung dieser Bereiche ist das Grünflächenamt nicht zuständig. Die Bereiche zwischen Gehweg und Baumbeet sind nach der Straßenreinigungsatzung zu reinigen. Die Gronauer Straße ist in die Reinigungsklasse I eingestuft; dementsprechend wird einmal wöchentlich die Straße gereinigt. Der Außendienst des Umweltamtes wird demnächst eine Kontrolle zur Sauberkeit in dem betreffenden Bereich vornehmen. Der Magistrat - Grünflächenamt - sieht leider außer der Durchführung einer turnusmäßigen Reinigung (ab 2014) keine weiteren Möglichkeiten die Verunreinigungen zu reduzieren. Das gleiche gilt für das Umweltamt, welches nur die satzungskonforme Reinigung sicherstellen kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.03.2013, OM 2040

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