Reinigung in der Gronauer Straße - besonders der Baumbereiche
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2013, ST
651
Betreff: Reinigung in der
Gronauer Straße - besonders der Baumbereiche Die im Jahr 2011 aus Mitteln des
Ortsbeiratsbudgets finanzierten, neu entstandenen Baumscheiben werden derzeit
im Rahmen einer zweijährigen Gewährleistungspflege von der Landschaftsbaufirma
gepflegt, die auch die Bäume gepflanzt hat. Die Gewährleistung läuft noch bis
zum Frühjahr 2014; dann gehen die Flächen in die Unterhaltung durch das
Grünflächenamt über. Der Pflegegang während der Gewährleistungspflege
beinhaltet auch die Beseitigung von Müll und wird nach Bedarf durchgeführt.
Eine aktuelle Kontrolle durch das Grünflächenamt zeigte keine Verunreinigung
der Beete. Die Anordnung und Form der Baumbeete kann jedoch dazu führen, dass
sich in dem schmalen Streifen zwischen Gehweg und Baumbeet der Müll vermehrt
ansammelt. Für die Reinigung dieser Bereiche ist das Grünflächenamt nicht
zuständig. Die Bereiche zwischen Gehweg und
Baumbeet sind nach der Straßenreinigungsatzung zu reinigen. Die Gronauer Straße
ist in die Reinigungsklasse I eingestuft; dementsprechend wird einmal
wöchentlich die Straße gereinigt. Der Außendienst des Umweltamtes wird
demnächst eine Kontrolle zur Sauberkeit in dem betreffenden Bereich
vornehmen. Der Magistrat - Grünflächenamt -
sieht leider außer der Durchführung einer turnusmäßigen Reinigung (ab 2014)
keine weiteren Möglichkeiten die Verunreinigungen zu reduzieren. Das gleiche
gilt für das Umweltamt, welches nur die satzungskonforme Reinigung
sicherstellen kann. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 12.03.2013, OM 2040