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Radarkontrollen an der Stresemannallee/Ecke Gartenstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 64 Betreff: Radarkontrollen an der Stresemannallee/Ecke Gartenstraße Die Notwendigkeit der Installation einer ortsfesten Radarkontrollstation wird aus den nachfolgenden Gründen nicht gesehen: Die polizeiliche Unfallstatistik lässt nicht erkennen, dass an der genannten Kreuzung vermehrt Unfälle passieren. In den Jahren 2011 bis Ende August 2014 ereigneten sich insgesamt acht Unfälle, wovon lediglich ein Verkehrsunfall aufgrund eines Rotlichtverstoßes passierte. Die Kreuzung Stresemannallee / Gartenstraße ist ebenfalls auch kein Unfallschwerpunkt im Sinne der Kriterien der Unfallkommission der Stadt Frankfurt am Main. Hiernach müssen sich mindestens drei typengleiche Verkehrsunfälle innerhalb eines Jahres ereignen. Nachdem es sich bei der in Rede stehenden Örtlichkeit weder im Zusammenhang mit Geschwindigkeitsübertretungen oder Rotlichtverstößen noch aus sonstigen Gründen um einen Unfallschwerpunkt handelt, ist es - entsprechend des einschlägigen Erlasses des Hessischen Ministeriums des Inneren und für Sport - nicht möglich eine stationäre Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachung vorzusehen. Hinsichtlich des Wunsches nach temporären Geschwindigkeitskontrollen, wird der Magistrat der Anregung entsprechen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2014, OM 3466

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