Radarkontrollen an der Stresemannallee/Ecke Gartenstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST
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Betreff: Radarkontrollen an
der Stresemannallee/Ecke Gartenstraße Die Notwendigkeit der Installation
einer ortsfesten Radarkontrollstation wird aus den nachfolgenden Gründen nicht
gesehen: Die polizeiliche Unfallstatistik
lässt nicht erkennen, dass an der genannten Kreuzung vermehrt Unfälle
passieren. In den Jahren 2011 bis Ende August 2014 ereigneten sich insgesamt
acht Unfälle, wovon lediglich ein Verkehrsunfall aufgrund eines
Rotlichtverstoßes passierte. Die Kreuzung Stresemannallee / Gartenstraße ist
ebenfalls auch kein Unfallschwerpunkt im Sinne der Kriterien der
Unfallkommission der Stadt Frankfurt am Main. Hiernach müssen sich mindestens
drei typengleiche Verkehrsunfälle innerhalb eines Jahres ereignen. Nachdem es sich bei der in Rede stehenden
Örtlichkeit weder im Zusammenhang mit Geschwindigkeitsübertretungen oder
Rotlichtverstößen noch aus sonstigen Gründen um einen Unfallschwerpunkt
handelt, ist es - entsprechend des einschlägigen Erlasses des Hessischen
Ministeriums des Inneren und für Sport - nicht möglich eine stationäre
Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachung vorzusehen. Hinsichtlich des Wunsches nach temporären
Geschwindigkeitskontrollen, wird der Magistrat der Anregung entsprechen.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 12.09.2014, OM 3466