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Pflege des Vorplatzes am Bunker in der Brühlstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2012, ST 649

Betreff: Pflege des Vorplatzes am Bunker in der Brühlstraße Die genannte Fläche steht im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Eine Pflege und Reinigung durch die Stadt Frankfurt erfolgt nicht. Der Magistrat wird den Wunsch des Ortsbeirates an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben weiterleiten.

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