Pflege des Vorplatzes am Bunker in der Brühlstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2012, ST
649
Betreff: Pflege des
Vorplatzes am Bunker in der Brühlstraße Die genannte Fläche steht im Eigentum
der Bundesrepublik Deutschland. Eine Pflege und Reinigung durch die Stadt
Frankfurt erfolgt nicht. Der Magistrat wird den Wunsch des Ortsbeirates an
die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben weiterleiten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 16.02.2012, OM 911