Pflege des Vorplatzes am Bunker in der Brühlstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2012, ST 649
Betreff: Pflege des Vorplatzes am Bunker in der Brühlstraße Die genannte Fläche steht im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Eine Pflege und Reinigung durch die Stadt Frankfurt erfolgt nicht. Der Magistrat wird den Wunsch des Ortsbeirates an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben weiterleiten.