Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Verkehrssicherheit rund um das Rebstockbad

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 31.03.2017, ST 648 Betreff: Verkehrssicherheit rund um das Rebstockbad Messstellen für Geschwindigkeitskontrollen sind nach den Vorgaben des Erlasses des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport zur "Verkehrsüberwachung durch örtliche Ordnungsbehörden und Polizeibehörden" auszusuchen. Im Bereich des Rebstockbades sind Geschwindigkeitskontrollen gemäß Erlasslage möglich, da hier ein Fußgängerüberweg (Zeichen 293 Straßenverkehrsordnung) und Bushaltestellen (Zeichen 224 Straßenverkehrsordnung) vorhanden sind. Seit dem 01. Januar 2016 wurden dort neun Geschwindigkeitskontrollen durch die städtische Verkehrspolizei durchgeführt. Diese ergaben eine Übertretungsquote im sanktionierbaren Bereich von 4 Prozent. Diese Übertretungsquote ist unauffällig, gleichwohl werden auch weiterhin sporadisch Kontrollen durchgeführt. An den genannten Kreuzungen erfüllt hingegen keine Messstelle die Vorgaben des Erlasses. Laut Auskunft der Polizei sind dort auch keine Unfallschwerpunkte vorhanden, so dass Geschwindigkeitskontrollen nicht zulässig sind. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.01.2017, OM 1078

Verknüpfte Vorlagen