Verkehrssicherheit rund um das Rebstockbad
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 31.03.2017, ST
648
Betreff: Verkehrssicherheit
rund um das Rebstockbad Messstellen für
Geschwindigkeitskontrollen sind nach den Vorgaben des Erlasses des Hessischen
Ministeriums des Innern und für Sport zur "Verkehrsüberwachung durch örtliche
Ordnungsbehörden und Polizeibehörden" auszusuchen. Im Bereich des Rebstockbades sind
Geschwindigkeitskontrollen gemäß Erlasslage möglich, da hier ein
Fußgängerüberweg (Zeichen 293 Straßenverkehrsordnung) und Bushaltestellen
(Zeichen 224 Straßenverkehrsordnung) vorhanden sind. Seit dem 01. Januar 2016
wurden dort neun Geschwindigkeitskontrollen durch die städtische
Verkehrspolizei durchgeführt. Diese ergaben eine Übertretungsquote im
sanktionierbaren Bereich von 4 Prozent. Diese Übertretungsquote ist
unauffällig, gleichwohl werden auch weiterhin sporadisch Kontrollen
durchgeführt. An den genannten Kreuzungen erfüllt
hingegen keine Messstelle die Vorgaben des Erlasses. Laut Auskunft der Polizei
sind dort auch keine Unfallschwerpunkte vorhanden, so dass
Geschwindigkeitskontrollen nicht zulässig sind. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 16.01.2017, OM 1078