Bauvorhaben Feuerbachstraße 26
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat hat die Verlängerung der Bauunterbrechung aufgrund eines begründeten Antrags der Bauherrschaft bis zum 31.12.2022 genehmigt. Seitens der Bauherrschaft wurde eine Verlängerung der derzeit angeordneten Baustellenabsperrung und Baustelleneinrichtungsfläche bis 31.03.2022 bei den zuständigen Fachämtern beantragt, welche positiv beschieden wurde. Die Bauherrschaft möchte die Verlängerung dazu nutzen, den Gehweg in der Feuerbachstraße wiederherzustellen und im Anschluss den derzeitigen Bauzaun von der Fahrbahn abzubauen und auf das Privatgrundstück zu stellen. Die Baustelleneinrichtungsfläche soll schnellstmöglich verkleinert werden, sodass sowohl Fahrbahn als auch Gehweg wieder voll nutzbar sind, einschließlich der Pkw-Stellplätze. Die Planungen der Bauherrschaft für das Bauvorhaben sind noch nicht abgeschlossen. Nach derzeitigem Kenntnisstand des Magistrats ist weiterhin ein Wohngebäude geplant, bei dem jedoch die Anzahl der Kleinwohnungen zugunsten familiengerechter 3- und 4-Zimmer-Wohnungen reduziert werden soll. Zudem soll die ursprünglich im Erdgeschoss geplante Kindertagesstätte wesentlich vergrößert werden. Sobald die Planungen abgeschlossen sind, wird der Magistrat die Bauherrschaft bitten, das Projekt im Ortsbeirat vorzustellen. Dem Magistrat wurde für die Dauer der Baustelleneinstellung ein verantwortlicher Bauleiter benannt. Die Bauherrschaft hat zudem eine Sicherheitsfirma mit der Überwachung der ruhenden Baustelle beauftragt. In diesem Zusammenhang wird die Baustelle kameraüberwacht und es finden in regelmäßigen Abständen Baustellenbegehungen statt. Die Bauherrschaft hat dem Magistrat zugesichert, in Zukunft verstärkt auf die Beseitigung des illegalen Mülls auf dem Baustellengelände zu achten. Darüber hinaus tragen städtische Baustellenkontrollen dazu bei, dass die Baustelle gemäß dem angeordneten Verkehrszeichenplan eingerichtet ist. Soweit bei Baustellenkontrollen Mängel in der Baustellenabsicherung festgestellt werden, wird die Baustellenabsicherungsfirma umgehend zur Mängelbeseitigung aufgefordert. Die FES GmbH erbringt als Dienstleister des Magistrats die satzungsgemäße Straßenreinigung auf allen öffentlichen Fahrbahnen, Geh- und Fahrradwegen sowie auf öffentlichen Plätzen in Frankfurt. Die satzungsgemäße Straßenreinigung erfolgt daher in der Feuerbachstraße entsprechend der Reinigungsklasse II wöchentlich immer dienstags und freitags. Straßenbereiche mit Baumaßnahmen werden soweit möglich gereinigt, das heißt insofern sie für Kehrmaschinen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zugänglich sind. Dies gilt auch für die genannten Parkbereiche mit entsprechender Verparkung. Innerhalb der abgegrenzten Baustellenbereiche erfolgen keine Satzungsreinigungen. Verunreinigungen durch Baustellen oder Baustellenfahrzeuge gelten als außergewöhnliche Verunreinigungen im Sinne der Satzung. Die Baustellenbetreiber sind für die befürchtete Vermüllung, die von der Baustelle in den öffentlichen Bereich getragen wird, selbst verantwortlich. Wer diese vorsätzlich oder fahrlässig nicht unverzüglich beseitigt, handelt ordnungswidrig. Für eine Überprüfung und Ermittlung der entsprechenden Tatbestände ist das Ordnungsamt zuständig. Im Sinne der Stadtsauberkeit können jedoch alle auffälligen Ablagerungen - an das Umweltamt unter der Rufnummer 069/212-39143 bzw. per E-Mail an strassenreinigung.amt79@stadt-frankfurt.de oder - an die FES GmbH unter der Rufnummer 0800/200-800-70 oder per E-Mail an services@fes-frankfurt.de gemeldet werden. Ferner sind konkrete Meldungen auch über www.ffm.de - den sogenannten Mängelmelder - möglich. Für ordnungsrechtlich relevante Meldungen steht das Sicherheitstelefon des Ordnungsamtes zur Verfügung (Tel. 069/212-44044). Zum Thema Parkplätze kann der Magistrat berichten, dass seitens der Bauherrschaft 30 "Ersatz"-Bewohnerparkplätze in der bestehenden Tiefgarage zur Nutzung für Anwohner bereitstehen. Hinsichtlich der vom Ortsbeirat angesprochenen und von der Bauherrschaft geplanten Abhängung der gesamten Außenwandflächen des Gebäudes mit einer Plane kann der Magistrat abschließend mitteilen, dass diese aus Brandschutzgründen leider nicht befürwortet werden konnte.