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Sossenheim: Verkehrsberuhigten Bereich im Mombacher Weg einrichten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 647 Betreff: Sossenheim: Verkehrsberuhigten Bereich im Mombacher Weg einrichten Der Mombacher Weg und somit auch der Finthener Weg sind zurzeit Höhe Sossenheimer Weg mittels Verkehrszeichen (VZ) 250 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Verbot für Fahrzeuge aller Art" mit dem Zusatz "Anlieger frei" sowie als Sackgasse VZ 357-51 StVO beschildert. Hier fahren ausschließlich oder zumindest hauptsächlich Anliegerinnen und Anlieger. Aktuell ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h. Die baulichen Voraussetzungen für die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches liegen nicht vor. Die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches ist nicht geeignet, um Geschwindigkeitsverstöße zu vermeiden. Der Anregung wird damit entsprochen, dass der Bereich ab Einmündung Finthener Weg mittels VZ 274.1-50 StVO "Beginn der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit 30 km/h" beschildert wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 04.12.2018, V 1100

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