Sossenheim: Verkehrsberuhigten Bereich im Mombacher Weg einrichten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 29.03.2019, ST 647 Betreff: Sossenheim: Verkehrsberuhigten Bereich im
Mombacher Weg einrichten Der Mombacher Weg und somit auch
der Finthener Weg sind zurzeit Höhe Sossenheimer Weg mittels Verkehrszeichen
(VZ) 250 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Verbot für Fahrzeuge aller Art" mit
dem Zusatz "Anlieger frei" sowie als Sackgasse VZ 357-51 StVO beschildert.
Hier fahren ausschließlich oder
zumindest hauptsächlich Anliegerinnen und Anlieger. Aktuell ist die zulässige
Höchstgeschwindigkeit 50 km/h. Die baulichen Voraussetzungen für die Einrichtung
eines verkehrsberuhigten Bereiches liegen nicht vor. Die Einrichtung eines
verkehrsberuhigten Bereiches ist nicht geeignet, um Geschwindigkeitsverstöße zu
vermeiden. Der Anregung wird damit entsprochen,
dass der Bereich ab Einmündung Finthener Weg mittels VZ 274.1-50 StVO "Beginn
der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit 30 km/h" beschildert wird.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 04.12.2018, V
1100