Bunker Schwanheim
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2012, ST 646
Betreff: Bunker Schwanheim Der Bunker in der Straße Alt-Schwanheim steht im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Die Zivilschutzbindung für den Bunker läuft in den nächsten Wochen aus, so dass die Verwaltung wieder allein dem Bund obliegen wird. Nach den vorliegenden Informationen beabsichtigt der Bund langfristig den Bunker zu verkaufen. Ob der Bunker Schwanheim, wie in der Anfrage beschrieben, für Jugendliche genutzt werden kann, kann nicht beurteilt werden, da der bauliche Zustand des Gebäudes nicht bekannt ist.