Bunker Schwanheim
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2012, ST
646
Betreff: Bunker
Schwanheim Der Bunker in der Straße Alt-Schwanheim
steht im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Die Zivilschutzbindung für
den Bunker läuft in den nächsten Wochen aus, so dass die Verwaltung wieder
allein dem Bund obliegen wird. Nach den vorliegenden Informationen beabsichtigt
der Bund langfristig den Bunker zu verkaufen. Ob der Bunker Schwanheim, wie in der Anfrage
beschrieben, für Jugendliche genutzt werden kann, kann nicht beurteilt
werden, da der bauliche Zustand des Gebäudes nicht bekannt ist.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 17.01.2012, V 224