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Bevölkerungsschutz im Ortsbezirk 10

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat hat die Anregung des Ortsbeirates 10 zum Bevölkerungsschutz im Ortsbezirk für die Stadtteile Berkersheim, Bonames, Eckenheim, Frankfurter Berg und Preungesheim geprüft und berichtet wie folgt:

  1. Wird es künftig im Ortsbezirk 10 wieder Sirenen geben? Wenn ja, um welche Standorte geht es, wann werden die Anlagen installiert und können vorrangig bei der Standortwahl bisherige Sirenenstandorte berücksichtigt werden? Ja, es ist vorgesehen, dass es auch im Ortsbezirk 10 künftig wieder Sirenen geben wird. Das von der Branddirektion erarbeitete Warnkonzept wird in Kürze vom Magistrat beraten. Dieses sieht u. a. ein flächendeckendes Sirenensystem für Frankfurt am Main mit rund 150 Sirenenstandorten im Stadtgebiet vor. Dazu zählen auch Standorte im Ortsbezirk
  2. Die Fragen nach konkreten Standorten und inwiefern bei einer Neuinstallation von Sirenen ehemalige Sirenenstandorte im Ortsbezirk 10 berücksichtigt werden können, können zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden. Vorrangiges Kriterium ist die flächendeckende Abdeckung des Stadtgebietes durch das Warn-System.
  3. Welche zeitgemäßen Neuerungen im Bevölkerungsschutz bestehen? Neben der geplanten Neuinstallation einer Sirenen-Technik besteht bereits ein Konzept zur Warnung und Information der Bevölkerung, das in verschiedenen Schadenslagen in der Vergangenheit bereits einen zentralen Beitrag zum jeweiligen Einsatzerfolg leistete, so zuletzt zum Beispiel im Mai letzten Jahres im Frankfurter Nordend, als nach dem Fund einer Fliegerbombe aus dem zweiten Weltkrieg die schnellstmögliche Evakuierung von rund 25.000 Menschen erforderlich war. Das Bestandskonzept beinhaltet folgende Warn-Instrumente: Rundfunkwarnmeldung: Über das Lagezentrum der Hessischen Polizei kann eine Rundfunkwarnmeldung angeordnet und an die entsprechenden Rundfunksender (hr1, hr3, hr4, hr INFO, YOU FM, FFH) übermittelt werden. Die Sendeanstalten sind dazu verpflichtet, je nach Einstufung der Gefahrenlage durch die Behörden, Warnmeldungen unverzüglich, bei niederschwelligen Gefahren spätestens im Rahmen der regelmäßigen Nachrichten (z. B. Verkehrsnachrichten), zu senden und bei Bedarf in festgelegten Intervallen zu wiederholen. Sobald behördlicherseits festgestellt wurde, dass keine Gefahr mehr besteht, muss diese Information und Entwarnung ebenfalls von den Rundfunkanstalten gesendet werden. Modulares Warnsystem des Bundes: Das Land Hessen hat der Stadt Frankfurt am Main zur Ergänzung der Warninfrastruktur in Hessen eine Sende- und Empfangsstation für das Modulare Warnsystem des Bundes (MoWaS) zur Verfügung gestellt. Mit MoWaS können per Satellit Warnmeldungen an Rundfunk- und Fernsehstationen sowie an die Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundes (NINA) übermittelt werden. Die Inbetriebnahme von MoWaS erfolgte am 18.11.
  4. NINA ist über entsprechende Schnittstellen bidirektional mit den in Deutschland gängigen Bevölkerungswarnsystemen verbunden, sodass per NINA ausgesendete Warnungen auch von anderen WarnApps übermittelt werden. Kurznachrichtendienst Twitter: Zur Verbreitung einer Warnmeldung nutzt die Feuerwehr Frankfurt ebenfalls den Kurznachrichtendienst Twitter. Über den Twitter-Kanal @feuerwehrffm werden neben der Warnung auch Verhaltensanweisungen und, sofern gesicherte Erkenntnisse vorliegen, Informationen zum Einsatzgeschehen veröffentlicht. Die Branddirektion ist sich darüber bewusst, dass, trotz der aktuell rund 120.000 Follower, damit nur ein Bruchteil der sich in einem Warnbereich aufhaltenden Menschen erreicht werden kann. Jedoch werden die Twitter-Meldungen der Feuerwehr von zahlreichen Medien, Radio- und TV-Stationen, die dem Kanal @feuerwehrffm folgen, größtenteils sofort geteilt und für eigene Nachrichtenbeiträge verwendet, wodurch die Verbreitung einer Warnung signifikant erhöht wird. Webseite der Feuerwehr Frankfurt am Main: Auf der Webseite www.feuerwehr-frankfurt.de werden im Fall einer Warnung, mittels zum Teil vorbereiteten Dark-Sites, konkrete Verhaltensanweisungen für die Bevölkerung und Informationen zum Einsatzgeschehen veröffentlicht. In sämtlichen Warnmeldungen per Rundfunk, Warn-Apps und auf Twitter wird auf dieses Medium als zuverlässige Informationsquelle hingewiesen. Lautsprecherdurchsagen: Bei Bedarf können in betroffenen Gebieten Lautsprecherdurchsagen gemacht werden, um die dort anwesende Bevölkerung zu erreichen und zu warnen. Lautsprecherdurchsagen können von der Feuerwehr mit den bei zahlreichen Einsatzfahrzeugen fest verbauten Lautsprecheranlagen, mittels speziell hierfür bereitgehaltenen mobilen Systemen sowie durch die Polizei erfolgen. Bürgertelefon: Je nach Lage kann auch ein Bürgertelefon eingerichtet werden. Im Bedarfsfall wird die Rufnummer des Bürgertelefons von der Feuerwehr und den Medien kommuniziert. Das Bürgertelefon dient dabei nicht nur als barrierefreier Kommunikationskanal, sondern hat auch die Aufgabe, eine Überlastung des Notrufs (112) der Feuerwehr, der in besonderen Einsatzlagen häufig für Rückfragen missbraucht wird, zu verhindern.
  5. Welche weiteren Maßnahmen für den Bevölkerungsschutz sind vorgesehen? Die Branddirektion arbeitet derzeit daran, das Bestandskonzept zur Warnung und Information der Bevölkerung fokussiert auf eine noch wirksamere Notfallkommunikation zu erweitern. Zur Stärkung der Notfallkommunikation gehören gerade im Hinblick auf die Erfahrungen und Erkenntnisse zurückliegender Anlässe und Ereignisse (Ergebnisse bundesweiter Warntag, Hochwasser- und Starkregenereignisse in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz im letzten Jahr) weiterführende Maßnahmen zur Warnung der Bevölkerung, wie die Bereitstellung von Informationen mit konkreten Handlungsanweisungen sowie ein Informationsaustausch und Dialog über verschiedene Kommunikationskanäle und Medien mit der Bevölkerung. Daher ist neben dem vorgesehenen Aufbau eines flächendeckenden Sirenennetzes (siehe Antwort zu Punkt 1) auch die technische Anpassung und Erweiterung von Warnkanälen vorgesehen - wie der Einführung von Cell Broadcast, einer Technik, die ein Versenden von Nachrichten direkt an alle Mobilfunkteilnehmer und gezielt in bestimmte Funkzellen unabhängig der Nutzung von Warn-Apps ermöglicht - sowie einer nachhaltigen Stärkung der Selbsthilfekompetenz der Bevölkerung mittels Aufklärungs- und Werbemaßnahmen. Wie bereits in der Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 164, an den Ortsbeirat 10 aufgezeigt, ist es existenziell, die Bevölkerung über das richtige Verhalten nach einer Warnung durch Sirenen, vor deren Installation und danach widerkehrend, zu informieren. Das Wissen über richtiges Verhalten in Gefahrensituationen ist notwendige Grundlage für eine wirkungsvolle Warnung mittels Sirenensignal. Die Öffentlichkeitsarbeit im Bereich Selbstschutz wird mit dem Begriff "Risikokommunikation" beschrieben. Hierfür ist vorgesehen, eine Agentur mit der Erstellung eines Kommunikationskonzeptes zu beauftragen.

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