Parkplätze für die Freiwillige Feuerwehr Seckbach
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat bedauert, der Anregung nicht entsprechen zu können. So ist der Wunsch, am Feuerwehrhaus für Sonderparkplätze für private Kraftfahrzeuge zu sorgen, zwar nachvollziehbar, aber nicht mit der Straßenverkehrsordnung in Einklang zu bringen. Der stark frequentierte Fußweg wäre überdies nicht mehr nutzbar, würden die angeregten Parkplätze eingerichtet. Auch würden die nach einem Antrag des Ortsbeirats installierten Fahrradabstellplätze entfallen. Ergänzend sei hier aufgeführt, dass üblicherweise zwischen sechs und zwölf Stellplätze für die Privatfahrzeuge der Einsatzkräfte vorgesehen werden, wenn ein Feuerwehrhaus der Freiwilligen Feuerwehr gebaut wird. Auf dem relativ knapp bemessenen Grundstück in Seckbach war dies leider nicht möglich.