Instandsetzung des Kunstrasens auf dem Spielfeld der Sportanlage des FSV Bergen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 04.05.2015, ST 643 Betreff: Instandsetzung des Kunstrasens auf dem Spielfeld der
Sportanlage des FSV Bergen Die Sportanlage Bergen besteht
aus einem Kunstrasenspielfeld und einem Umkleide- und Funktionsgebäude. Die
Sportanlage wird vom FSV 1920 Bergen e.V. seit dem 01.01.1995 betreut.
Das Kunstrasenspielfeld mit den tangierenden
Wegeflächen und Einbauten wurde 2006 errichtet und in Betrieb genommen. Die
Gesamtkosten beliefen sich auf rd. 750.000.- € netto. Zur Ausführung kam
ein Kunstrasensystem der sogenannten 3. Generation mit einer
Quarzsand-Gummigranulat-Verfüllung. Diese Variante ist seit dem Ende der 90-er
Jahre auf dem Markt und bis heute Stand der Technik. In der weiteren
Entwicklung wurden und werden allerdings Verbesserungen hinsichtlich der
Faserbändchenform, der UV-Beständigkeit und der Faserdicke von den
Kunstrasen-herstellern vorgenommen. Zur Ausführung kam seinerzeit ein Belag mit einer
gekräuselten Faser. Neben dieser Variante der gekräuselten Faser gab und gibt
es ebenfalls die Variante der geraden Faser. Beide Varianten unterscheiden sich
insofern, dass der Pflegeaufwand bei einer gekräuselten Faser nach den
seinerzeit gemachten Erfahrungen als geringer eingestuft wurde. Mittlerweile
hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass der Pflegeaufwand bei beiden
Belagstypen eher als gleich anzusetzen ist. Die gerade Faser wird zunehmend von
vielen Nutzern und den Fachsportverbänden favorisiert, da dieser Belagstyp
einen naturrasennäheren Eindruck vermittelt und die sportfunktionellen
Eigenschaften wie Ballroll- und Ballsprungverhalten dabei optimiert werden.
Im Rahmen eines Ortstermins mit Vertretern der
Fachämter und dem betreuenden Verein am 23.03.2015 wurde festgestellt und
erläutert, dass der Platz aufgrund seiner Ausführung, seines Alters und der
bisherigen Nutzung natürlich ein anderes Erscheinungsbild als die kürzlich
hergestellten benachbarten Kunstrasenplätze, die allesamt mit einer geraden
Faser (Riedstadion - Fertigstellung 2014, Sportanlage Seckbach Süd -
Fertigstellung 2012, SpA Ostpark - Fertigstellung 2011) ausgestattet sind. Der
festgestellte Abrieb von Fasern ist dem Alter und der intensiven Nutzung
geschuldet und wird als normal eingestuft. Die Verfüllung der Faser mit
Quarzsand und Gummigranulat ist befriedigend. Die Faser weist keinen Spliss
auf. Des Weiteren sind der Kraftabbau (Elastizität des Kunstrasensystems) und
die Ebenheit als vollkommen befriedigend zu bewerten. Etwaige Höhenunterschiede
von Belagsstellen von max. 5 mm liegen in der Toleranz und sind deshalb keine
Ursache für eventuelle Sportverletzungen. Demzufolge kommen die Fachämter zu der Einschätzung,
dass der Kunstrasenplatz nach dem aktuellen Erscheinungsbild in dieser Form
noch ca. 3-4 Jahre nutzbar sein wird. Die Voraussetzung dieser Prognose ist eine
fachgerechte Pflege. Durch Abnutzung bedingte Reparaturen sind, wie bei allen
anderen Spielfeldern (Rasen- oder Tennenplatz), dabei als normal zu
bezeichnen. Das zuständige
Fachamt wird dabei durch den Einsatz von neueren Pflegegeräten den Verein
dahingehend unterstützen und das Spielfeld in vierteljährlichen Abständen
begutachten. Das Fachamt wird zur gegebenen Zeit ausreichende Haushaltsmittel
zum Belagswechsel anmelden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 10.03.2015, OM 3959