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Schulweg gestalten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat kann der Anregung nicht entsprechen. Bei den angeregten verschiedenfarbigen Fußabdrücken handelt es sich um kein Verkehrszeichen gemäß der Straßenverkehrsordnung. Darüber hinaus sind Beklebungen des Gehwegs im Stadtgebiet Frankfurt am Main grundsätzlich nicht zulässig. Das Stadtschulamt hat gemeinsam mit den jeweiligen Schulen Schulwegpläne entwickelt (https://frankfurt.de/de-de/themen/arbeit-bildung-und-wissenschaft/bildung/schulen-in-frankfurt-am-main/schulweg-und-schuelerbefoerderung/link-uebersichtsseite-schulwegplaene?page=1). Diese Pläne dienen zur Orientierung für alle Schülerinnen und Schüler, um einen sicheren Schulweg kennenzulernen und einzuüben. Eine Markierung mit verschiedenfarbigen Fußabdrücken suggeriert, dass dieser Schulweg vollständig gefahrlos ist. Schülerinnen und Schüler sollen sich jedoch nicht auf derartige Markierungen verlassen, sondern selbstständig prüfen, ob die Straße frei ist. Zudem würde durch fehlende Markierungen im Umfeld der Schule der Eindruck geweckt, dass andere Wege zur Schule weniger sicher sind, was nicht den Tatsachen entspricht.

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