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Errichtung von Verbotsschildern am Erlenbach

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2017, ST 640 Betreff: Errichtung von Verbotsschildern am Erlenbach Es besteht derzeit keine Rechtsgrundlage Verbotsschilder gegen das Betreten des Baches für Hunde, Pferde und Menschen am Erlenbach aufzustellen. Darüber hinaus gibt es in Frankfurt am Main keine generelle Anleinpflicht. Eine Anleinpflicht gilt nur in den unter § 5 der Gefahrenordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit auf und an den Straßen, Grün- und Spielanlagen, auf Gewässern, im Wald sowie in den unterirdischen Anlagen in der Stadt Frankfurt am Main (Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main vom 15.07.2014, Nr. 29, S. 760 ff.) und in den unter § 2 der Satzung über die Benutzung der Grünanlagen der Stadt Frankfurt am Main (Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main vom 23.11.2010, Nr. 47, S. 976 ff.) genannten Bereiche. Die in der Anregung genannte Örtlichkeit gehört hierzu nicht. Aufgrund der Anregung des Ortsbeirates wird das Umweltamt, Untere Naturschutzbehörde, prüfen, ob ein Betretungsverbot im Laichgebiet der Meerforelle auf Basis des § 3 Bundesnaturschutzgesetzes angeordnet wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.02.2017, OM 1189

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