Errichtung von Verbotsschildern am Erlenbach
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2017, ST
640
Betreff: Errichtung von
Verbotsschildern am Erlenbach Es besteht derzeit keine
Rechtsgrundlage Verbotsschilder gegen das Betreten des Baches für Hunde, Pferde
und Menschen am Erlenbach aufzustellen. Darüber hinaus gibt es in Frankfurt am
Main keine generelle Anleinpflicht. Eine Anleinpflicht gilt nur in den unter §
5 der Gefahrenordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit
auf und an den Straßen, Grün- und Spielanlagen, auf Gewässern, im Wald sowie in
den unterirdischen Anlagen in der Stadt Frankfurt am Main (Amtsblatt der Stadt
Frankfurt am Main vom 15.07.2014, Nr. 29, S. 760 ff.) und in den unter § 2 der
Satzung über die Benutzung der Grünanlagen der Stadt Frankfurt am Main
(Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main vom 23.11.2010, Nr. 47, S. 976 ff.)
genannten Bereiche. Die in der Anregung genannte Örtlichkeit gehört hierzu
nicht. Aufgrund der Anregung des
Ortsbeirates wird das Umweltamt, Untere Naturschutzbehörde, prüfen, ob ein
Betretungsverbot im Laichgebiet der Meerforelle auf Basis des § 3
Bundesnaturschutzgesetzes angeordnet wird. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 07.02.2017, OM 1189