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Bunkergelände in der Thudichumstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2018, ST 638 Betreff: Bunkergelände in der Thudichumstraße Der Abbruch des Bunkers ist abgeschlossen und das Gelände gesichert. Die Baugenehmigung zur Errichtung eines Seniorenpflegeheims wurde bereits am 12.10.2015 erteilt und ist nach wie vor gültig. Sie erlischt erst, wenn innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Bauvorhabens nicht begonnen oder die Bauausführung ein Jahr unterbrochen worden ist. Bisher wurde noch kein Baubeginn gemeldet. Die Gründe dafür sind dem Magistrat nicht bekannt. Auch über einen Wechsel in der Bauherrschaft bzw. eine Änderung des Projektes liegen keine Kenntnisse vor. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.11.2017, V 682

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