Bunkergelände in der Thudichumstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2018, ST
638
Betreff: Bunkergelände in
der Thudichumstraße Der Abbruch des Bunkers ist
abgeschlossen und das Gelände gesichert. Die Baugenehmigung zur Errichtung
eines Seniorenpflegeheims wurde bereits am 12.10.2015 erteilt und ist nach wie
vor gültig. Sie erlischt erst, wenn innerhalb von drei Jahren nach ihrer
Erteilung mit der Ausführung des Bauvorhabens nicht begonnen oder die
Bauausführung ein Jahr unterbrochen worden ist. Bisher wurde noch kein Baubeginn gemeldet. Die
Gründe dafür sind dem Magistrat nicht bekannt. Auch über einen Wechsel in der
Bauherrschaft bzw. eine Änderung des Projektes liegen keine Kenntnisse vor.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 28.11.2017, V 682