Maßnahmen gegen verkehrswidrig geparkte Fahrzeuge in der Eschweger Straße ergreifen
Stellungnahme des Magistrats
In der Eschweger Straße wird eine Grenzmarkierung mittels Verkehrszeichen (VZ) 299 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) im Bereich der Altglascontainer aufgebracht. Mit dieser Maßnahme lässt sich der 5 m-Bereich zur Kreuzung Eschweger / Arolser Straße verdeutlichen. Im Kurvenbereich der Eschweger Straße ist bereits eine Grenzmarkierung vorhanden. Im weiteren Verlauf befindet sich auf der südlichen Seite ein eingeschränktes Haltverbot (VZ 286 StVO). Eine eindeutige Regelung zum Halten und Parken liegt also bereits vor. Zusätzliche Poller innerhalb der Grenzmarkierung im Kurvenbereich aufzustellen, lässt sich nicht umsetzen, weil Einsatz- oder Müllfahrzeuge sonst nicht passieren können. Um die Durchfahrtsbreite in der Kurve zu erhöhen, ist es möglich, auf der gegenüberliegenden Seite ein absolutes Haltverbot (VZ 283 StVO) auszuweisen. In diesem Falle entfielen allerdings ein bis zwei Parkplätze. Der Parkdruck würde sich in der Eschweger Straße dadurch weiter erhöhen. Aufgrund dessen wird der Magistrat das Haltverbot nur auf ausdrücklichem Bestreben des Ortsbeirats umsetzen. Hierzu bittet der Magistrat um Rückmeldung.