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Rückbau der Fahrbahnmarkierungen im Bereich der Zorbachstraße und der Boßstraße in die Kreuzstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Markierungen beruhen auf der Stellungnahme des Magistrates vom 16.09.2022, ST 2124. Dadurch lässt sich das widerrechtliche Parken von Kraftfahrzeugen innerhalb der betroffenen Kreuzung verhindern. Die Markierungen spiegeln die Bedeutung des gesetzlichen Haltverbots gemäß § 12 Absatz 3 Nummer 1 Straßenverkehrs-Ordnung wieder. An der betroffenen Stelle dürfen Fahrzeuge nicht abgestellt werden. Insofern fallen keine Parkplätze weg, die Markierungen werden daher nicht zurückgenommen.

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