Rückbau der Fahrbahnmarkierungen im Bereich der Zorbachstraße und der Boßstraße in die Kreuzstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Die Markierungen beruhen auf der Stellungnahme des Magistrates vom 16.09.2022, ST 2124. Dadurch lässt sich das widerrechtliche Parken von Kraftfahrzeugen innerhalb der betroffenen Kreuzung verhindern. Die Markierungen spiegeln die Bedeutung des gesetzlichen Haltverbots gemäß § 12 Absatz 3 Nummer 1 Straßenverkehrs-Ordnung wieder. An der betroffenen Stelle dürfen Fahrzeuge nicht abgestellt werden. Insofern fallen keine Parkplätze weg, die Markierungen werden daher nicht zurückgenommen.