Erneute Nachfrage nach Blitzern und Tempo-30-Zone an der Kreuzung Friedberger War-te/Homburger Landstraße stadtauswärts
Stellungnahme des Magistrats
Die Einrichtung einer Tempo 30-Zone (Verkehrszeichen (VZ) 274.1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)) im Bereich der Homburger Landstraße ist nicht möglich. Es handelt sich hierbei um eine Grundnetzstraße mit übergeordneter Bedeutung für den Durchgangsverkehr, daher ist keine straßenverkehrsrechtliche Anordnungsgrundlage gegeben. Um die Sicherheit zu fördern, befinden sich in der genannten Örtlichkeit bereits Tafeln mit Hinweisen auf die reduzierte Geschwindigkeit sowie auf Kinder. Die Installation einer stationären kombinierten Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage ist nicht umsetzbar, auch weil diese Anlagen nur an von der Unfallkommission bestimmten Unfallschwerpunkten errichtet werden, die in hohem Maße einer punktuellen Spezialprävention bedürfen.